Abrufen polizeilicher Auskunft
Kann ich als Privatperson polizeiliche Auskünfte über eine andere Privatperson einholen, wenn die Umstände es erfordern?
Wenn ja, wie gehe ich vor?
Wenn nein, wer darf solche Auskünfte abrufen?
Es geht um eine Straftat und ich will wissen, ob und wie sie geahndet wurde. Die betreffende Person verweigert die Auskunft.
12 Antworten
Die betreffende Person muss dir keine Auskunft geben und du selbst kannst auch keine Auskünfte über diese Person einholen. Wenn es erforderlich würde, dann kann nur ein Anwalt Auskünfte einfordern, ob er sie bekommt, ist eine andere Frage.
Über die Straftat eines anderen wirst Du überhaupt keine Auskunft bekommen. Sowas unterliegt dem Datenschutzgesetz.
Es geht dich überhaupt nichts an ob, weswegen und wie jemand verurteilt wurde. Das ist Sache der betroffenen Person und der Behörden.
Es hat dich überhaupt nicht zu interessieren ob und wie die Straftat geahndet wurde, daher wirst du auch keine Auskunft bekommen.
Auskünfte darf in diesem Fall nur ein Anwalt einholen.
Das kann auch ein Anwalt nicht.
Wenn er damit beauftragt ist schon, allerdings muss er einen Antrag stellen, der natürlich auch abgelehnt werden kann!
ja witzbold mein 7 jähriger Nachbarsjunge kann auch einen Antrag stellen. Das kann jeder. Ich kann beim Bürgermeister schönes Wetter beantragen.
Der Anwalt kann doch nicht von irgendeiner X-Beliebigen Person Polizeiliche Daten bekommen???