Welche Auskünfte darf ich als Vermieter von einem neuen Mieter einholen bzw. fordern?

5 Antworten

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Fordern kannst du: Gehaltsnachweis, Schufaauskunft, sogar polizeiliches Führungszeugnis. Es gibt Vordrucke für eine Mieterselbstauskunft. Den würde ich mir ausfüllen lassen, da wird u.a. auch Name und Anschrift des vorherigen Vermieters gefordert. (Den kannst du sogar anrufen und Auskünfte einholen). Das Problem ist, dass der Mieter nichts davon beibringen muss, dazu besteht keine Verpflichtung. Aber wers halt nicht tut, kriegt die Wohnung nicht. Warum lässt du deine Wohnung nicht über einen Makler vermitteln? Dann nimmt der das für dich in die Hand.

Schau mal hier: http://www.sb-immobilien.com/Selbstauskunft-Mieter.html

Schufa-Auskunft. Du kannst fordern, dass er sie vorlegt. Gehaltsnachweis auch.

das beste wird wohl erstmal eine gute kaution sein, alles andere geht nur über nen anwalt

dummerAntifant  10.07.2012, 14:57

nein

MajStealth  10.07.2012, 15:06
@dummerAntifant

naja das mit dem anwalt war gemeint für den fall dass die nichts zeigen wollen - zb eine auskunft wo sie vorher gewohnt haben - ist für den vermieter immer eine tolle info ob es ordentlich mieter sind oder eben nicht

oder war das nein auf die kaution gemeint?

reiterkatzen 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 11:59
@MajStealth

Ich zeige Interessenten gerne die Wohnung, aber ohne Auskünfte läuft sonst gar nichts. Wie war das: "Gebranntes Kind... Kaution kann ich erst fordern, bei Unterschrift Mietvertrag bzw. Übergabe der Schlüssel. Also keine Kaution, kein Mietvertrag, keine Schlüssel. Einschalten eines Anwaltes ist nicht notwendig. Wenn der Interessent die Auskünfte nicht beibringt, hat er Pech gehabt. Außerdem kostet ein Anwalt immer Geld und ich weis noch nicht was ich zu bezahlen hab, wegen der ehemaligen Mieter. Trotzdem, Danke!

du bekommst sie von deinen mietern

du kannst fordern was du möchtest, solange du sie nicht zwingst, es dir beizubringen

sie zeigen es dir ja dadurch freiwillig

die drohung, die wohnung ohne diese auskunft nicht zu vermieten, zählt nicht als zwang

dummerAntifant  10.07.2012, 14:58

also ne aufstellung ihrer letzten sexualpartner darfst du nicht fordern, aber sonst alles

schufa, gehaltsabrechnungen, aktiendepots

fordern kannst du alles, sie müssen es nicht zeigen, aber du musst ja auch nicht vermieten

führungszeugnis hab ich auch sogar schon mal von gehört

reiterkatzen 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 12:29
@dummerAntifant

Na, das mit der Aufstellung über die Sexualpartner, wäre bei unserer ehemaligen Mieterin gar nicht so verkehrt gewesen. Aber um auf deine eigentliche Antwort zurück zu kommen, jetzt hab doch schon mal einige Anlaufpunkte. Natürlich kann ich die Interessenten nicht zwingen mir Auskünfte zu erteilen, aber die wollen ja was von mir - die Wohnung. Keine Auskünfte, keine Wohnung. Danke!

reiterkatzen 
Beitragsersteller
 11.07.2012, 16:43
@reiterkatzen

Schade, dass man nur eine Antwort als hilfreichste auszeichnen kann.

Wenn Sie viele Mietinteressenten haben und von jedem die Bewerbungsunterlagen fordern, dann ist es sehr aufwendig alle diese Unterlagen in Papierform zu verwalten.

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