Welche Auskünfte darf ich als Vermieter von einem neuen Mieter einholen bzw. fordern?
Da ich sehr schlechte Erfahrungen mit Mietprellern / Mietnomaden gemacht habe, möchte ich bei neuen Mietern das Risiko so gering wie möglich halten. Welche Informationen, persönliche Auskünfte, darf ich als Vermieter von meinen vielleicht neuen Mietern einholen bzw. fordern und wo bekomme ich diese?
5 Antworten
Fordern kannst du: Gehaltsnachweis, Schufaauskunft, sogar polizeiliches Führungszeugnis. Es gibt Vordrucke für eine Mieterselbstauskunft. Den würde ich mir ausfüllen lassen, da wird u.a. auch Name und Anschrift des vorherigen Vermieters gefordert. (Den kannst du sogar anrufen und Auskünfte einholen). Das Problem ist, dass der Mieter nichts davon beibringen muss, dazu besteht keine Verpflichtung. Aber wers halt nicht tut, kriegt die Wohnung nicht. Warum lässt du deine Wohnung nicht über einen Makler vermitteln? Dann nimmt der das für dich in die Hand.
Schau mal hier: http://www.sb-immobilien.com/Selbstauskunft-Mieter.html
Schufa-Auskunft. Du kannst fordern, dass er sie vorlegt. Gehaltsnachweis auch.
das beste wird wohl erstmal eine gute kaution sein, alles andere geht nur über nen anwalt
naja das mit dem anwalt war gemeint für den fall dass die nichts zeigen wollen - zb eine auskunft wo sie vorher gewohnt haben - ist für den vermieter immer eine tolle info ob es ordentlich mieter sind oder eben nicht
oder war das nein auf die kaution gemeint?
Ich zeige Interessenten gerne die Wohnung, aber ohne Auskünfte läuft sonst gar nichts. Wie war das: "Gebranntes Kind... Kaution kann ich erst fordern, bei Unterschrift Mietvertrag bzw. Übergabe der Schlüssel. Also keine Kaution, kein Mietvertrag, keine Schlüssel. Einschalten eines Anwaltes ist nicht notwendig. Wenn der Interessent die Auskünfte nicht beibringt, hat er Pech gehabt. Außerdem kostet ein Anwalt immer Geld und ich weis noch nicht was ich zu bezahlen hab, wegen der ehemaligen Mieter. Trotzdem, Danke!
du bekommst sie von deinen mietern
du kannst fordern was du möchtest, solange du sie nicht zwingst, es dir beizubringen
sie zeigen es dir ja dadurch freiwillig
die drohung, die wohnung ohne diese auskunft nicht zu vermieten, zählt nicht als zwang
also ne aufstellung ihrer letzten sexualpartner darfst du nicht fordern, aber sonst alles
schufa, gehaltsabrechnungen, aktiendepots
fordern kannst du alles, sie müssen es nicht zeigen, aber du musst ja auch nicht vermieten
führungszeugnis hab ich auch sogar schon mal von gehört
Na, das mit der Aufstellung über die Sexualpartner, wäre bei unserer ehemaligen Mieterin gar nicht so verkehrt gewesen. Aber um auf deine eigentliche Antwort zurück zu kommen, jetzt hab doch schon mal einige Anlaufpunkte. Natürlich kann ich die Interessenten nicht zwingen mir Auskünfte zu erteilen, aber die wollen ja was von mir - die Wohnung. Keine Auskünfte, keine Wohnung. Danke!
Schade, dass man nur eine Antwort als hilfreichste auszeichnen kann.
Wenn Sie viele Mietinteressenten haben und von jedem die Bewerbungsunterlagen fordern, dann ist es sehr aufwendig alle diese Unterlagen in Papierform zu verwalten.
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nein