Strafe für Betrug bei Minderjährigen?
Sagen wir, ein Minderjähriger hat mit falschen Personen- und Altersangaben einen Vertrag abgeschlossen. Per Gesetzt ist der Vertrag ja ungültig sofern er in Abwesenheit und Unwissenheit eines Erziehungsberechtigten abgeschlossen wurde. Es sind durch diese Handlungen wenn überhaupt nur sehr sehr kleine Schäden entstanden. Könnte dieser Minderjährige wegen Betrugs angeklagt werden und wenn ja, welches Strafmaß könnte man erwarten?
3 Antworten
Unter der Voraussetzung, dass der Vertrag schwebend unwirksam oder nichtig ist.
Betrug setzt stets Vorsatz voraus, der Staatsanwalt muss also den Minderjährigen nachweisen können, dass er vorsätzlich ein falsches Datum benutzt hatte um Leistungen Anspruch zu nehmen, die er später nicht bezahlen möchte. Der Nachweis halte ich doch für sehr kompliziert.
Ferner möchte ich auf einem Urteil hinweisen das bereits vor 10 Jahren in einen ähnlichen Fall gefällt wurde: Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht” (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08).
Das BGB schützt der gerade Minderjährigen vor unbedarften Geschäften, würde nun automatisch ein falsches Geburtsdatum als Betrug gewertet, würde es ja den Schutz des BGB aushebeln.
Natürlich ist das Betrug, wenn man bewusst, unter Angaben falscher Daten, Verträge abschließt.
Da könnten schon Sozialstunden bei raus kommen
Nein, ist es nicht! Betrug setzt stets voraus, dass man einen Schaden beim anderen verursachen wollte. Heißt also der Staatsanwalt muss den Minderjährigen nachweisen, dass er bereits bei Vertragsabschluss nicht die Leistung bezahlen wollte.
Betrug ist Betrug