Handyvertrag - Verarscht wurden

6 Antworten

Fällt der Fall dann nicht in Kategorie: Arglistige Täuschung?

Wobei: Du hattest den Vertrag schwarz auf weiß vor Dir liegen. Wenn Du alles blind unterschreibst, was man Dir vorlegt, kannst eigentlich froh sein, dass Du keine selbstaufblasende Waschmaschine gekauft hast. -.- Verträge liest man ordentlich durch bevor man unterschreibt - Ja, auch das Kleingedruckte!

Ich habe um eine aufstockung/upgrade meines bestehenden vertrages gebeten.

Dabei handelt es sich ganz oft um einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit. Du hast doch sicher etwas unterschrieben - schau doch einfach mal nach, wo ist das Problem?

Auf nachfrage im laden wurde mir dann gesagt,ich sei gebunden, da kein widerrufsrecht besteht und stornos auch nicht moeglich sind

Soweit korrekt, da der Vertrag vor Ort geschlossen wurde

Bin ich jetzt gebunden, obwohl der Verkauefer mich belogen hat und mir vorsaetzlich bloedsinn verkauft hat?

Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dass du über wesentliche Vertragsinhalte getäuscht wurdest, dann besteht da sicher eine Möglichkeit. Möglicherweise hast du einfach nur etwas falsch verstanden...

Was hast du unterschrieben? Hast du dir das durchgelesen bevor du es unterschrieben hast? Alles deine Fehler. An einem neuen Vertrag verdienen die mehr Provision, deshalb haben sie dir den angedreht. Da bist du Chancenlos aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen.

du bist an überhaupt nichts gebunden!
selbst WENN er dir die wahrheit gesagt haben sollte: da du den vertrag bei schließung nicht verstanden hast (bzw. gar nicht wusstest, dass du einen vertrag abschließt), ist er ungültig!

am besten erst mal den bankeinzug stoppen, bis die sache geklärt ist. dazu natürlich den anbieter schriftlich informieren.

martinzuhause  17.12.2014, 10:34

er hat den vertrag unterschrieben, damit ist der erst mal gültig. das er ihn angeblich nicht verstanden hat müsste er beweisen. und dann klagen um den vertrag für nichtig erklären zu lassen.

das einzige weas er machen kann den vertrag widerrufen und ersatzweise kündigen und den freund da als zeigen angeben. und das ganze dann an die zentrale des anbieters mit nachweis.

Kn4ll3r  17.12.2014, 10:36
@martinzuhause

ja, die nachweisbarkeit ist ein problem. dafür aber zum glück der zeuge :)

da ein richter im ernstfall den vertrag wahrscheinlich für ungültig erklären würde, kann hier die ungültigkeit angenommen werden.

Normalerweise sollte man lesen was man unterschreibt. Widerrufsrecht hat man sehr wohl. Ggf Anwalt befragen.

martinzuhause  17.12.2014, 10:35

ein recht auf widerruf oder rücktritt vom vertrag gibt es online, aber nicht im laden. da müsste das extra schriftlich vereinbart werden