Ist ein Vertrag, obwohl nicht vom Geschäftsführer unterschrieben rechtsgültig?
Hallo,
ich bin in Streitigkeit mit einer UG. Hierbei geht es um einen Vertrag der von jemandem, der NICHT der Geschäftsführer ist und auch keine Handlungsvollmacht hat, unterzeichnet worden ist.
Nun Meine Frage: Ist dieser Vertrag rechtsgültig? oder hinfällig?
7 Antworten
So pauschal kann man das nicht sagen. Es gibt keine Formvorschrift für die meisten Verträge, d. h. auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln kann ein Vertrag geschlossen werden. Beispiel: Du gehst in den Laden, greifst die Bild, legst das Geld hin, der Kassierer nimmt es und es wurde ohne eine Unterschrift und ohne ein Wort ein Kaufvertrag geschlossen.
In dem von Dir genannten Beispiel gibt es innerbetriebliche Regelungen, wer welche Handlungsvollmachten hat. Der Vertragspartner muss diese Regel aber nicht kennen und davon ausgehen, dass sein "Gegenüber" die Vollmacht für den Vertragsabschluss hat. Er kann sich darauf verlassen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist und ggf. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen.
Der Vertrag ist nur eingeschränkt rechtsgültig. Wenn ein Mitarbeiter der UG ohne die entsprechende Vollmacht unterzeichnet hat, ist dieser Mitarbeiter persönlich Schadenersatz- bzw. Erfüllungspflichtig.
Eine Unternehmergesellschaft.
Um hier eine brauchbare Antwort geben zu können müsste man UG-Vertrag und da die Vollmachtsregulierungen kennen. Auch ganz "nebenbei" Vertragsrecht bis in das Detail beherrschen.
der vertrag ist nicht rechtsgültig. du kannst aber vom unterzeichner schadenersatz verlangen.
Hallo,
für eine Firma untrschreiben kann nur jemand, der dafür berechtigt ist.
was ist eine UG?