Wodurch wird ein handgeschriebenes Wort zur rechtsgültigen Unterschrift?
Mich interessiert, wodurch ein Antrag / Vertrag oder eine Bestätigung Gültigkeit erlangt.
Man setze voraus, dass keine mündliche Vereinbarung besteht und auf einem o.g. Schriftstück anstatt der persönlichen Unterschrift etwas anderes geschrieben wurde.
Beispielsweise:
4 Antworten
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
Unterschrift (auch Signatur, von lateinisch signatum „das Gezeichnete“ zu signum „Zeichen“) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.
Eine Unterschrift besteht aus dem eigenen Namen.
Ein Vertrag erlangt Gültigkeit, in dem beide Parteien zustimmen.
Nur wenn das Gesetz Schriftform verlangt, ist die eigenhändige Unterschrift auch verbindlich notwendig.
Verlangt das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift kann auch das XXX oder ein Fake-Name einen rechtsgültigen Vertrag verursachen.
Nach der aktuellen Rechtssprechung bedeutet "Unterschrift", die Namenswiedergabe mindestens des Nachnamens und zwar in einer halbwegs lesbaren Form.
Wiki weißt sooooo viel ...
Unter einer Urkunde auf jeden Fall.
Dann benötigt der Analphabet einen Notar, gesetzlichen Vertreter, ...
Wären Deiner Meinung nach die XXX des Analphabeten ungültig?