Ist ein Unterhaltsbeitrag von Dritten als Einkommen zu werten?
Ich habe mit einen Unternehmen im Jahr 2017 eine Vereinbarung zur Erstellung einer Masterthesis getroffen. Dabei zahlte mir das Unternehmen monatlich einen "Unterhaltsbeitrag" mit dem Hinweis, dass ich ggf. die Zahlung selbst zu versteuern habe.
Muss ich diesen Beitrag versteuern und wenn ja, wie ist er in der Steuererklärung anzugeben?
3 Antworten
Du wurdest darauf hingewiesen, dass Du für die Versteuerung selbst verantwortlich bist. Daher wirst Du auch - anders, als Newcomer annimmt - keine Lohnbescheinigung von Deinem Auftraggeber bekommen. Das vorweg, aber es ist nicht weiter kompliziert:
Du machst eine Einkommensteuererklärung und gibst diese "Unterhaltszahlungen" als sonstige Einkünfte (Anlage S) an.
jedes Einkommen zählt sprich auch dieser Unterhalt gehört dazu. Gib das im Bereich Lohn als entsprechenden zweiten Lohn an. Du müsstest von dem Untenehmen auch Lohnsteuernachweis bekommen haben
Da der betrieb diese Ausgabe als Betriebsausgabe bucht, kann das Finanzamt natürlich kontrollieren, wohin dieses Geld geflossen ist
Das ist Einkommen aus selbständiger Arbeit für dich.