Verkauf von alter Büroausstattung steuerpflichtig?
Hi,
Ist der Verkauf von Büroausstattung, die das Unternehmen nicht mehr braucht steuerpflichtig? Muss das Unternehmen hier Umsatzsteuer bezahlen, weil es ja etwas verkauft?
Ich weiß leider nicht, ob ein Unternehmen nur Steuern auf seine Produkte, die aus dem betrieblichen Leistungserstellungsprozess entspringen Steuern zahlen muss.
Muss ein Unternehmen Alles, das es verlauft versteuern? Klingt irgendwie nach "Ja"
4 Antworten
Muss ein Unternehmen Alles, das es verlauft versteuern?
Das ist eine typische Kommt-ganz-drauf-an-Frage.
Im Normalfall ja, siehe Antwort von "Gullup"
Aber - wenn die Büroausstattung ausschließlich zur Erzielung umsatzsteuerfreier Erlöse verwendet wurde, dann ist auch der Verkauf der Büroausstattung umsatzsteuerfrei.
Das kann z.B. bei gemeinnützigen Unternehmen der Fall sein.
Siehe dazu § 4 Nr. 28 UStG
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
§ 1 Umsatzsteuergesetz: Umsatz ist das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens (frei zitiert).
Dabei ist einzig zwischen im Rahmen seines Unternehmens oder außerhalb des Unternehmens zu unterscheiden.
Unternehmer (Kfz-Werkstatt) verkauft seine Autosammlung. Die Oldtimer wurden nicht im Betriebsvermögen geführt. Wieso auch? Haben ja nichts mit der Werkstatt zu tun, höchstens das es dadurch zu Entnahmen gekommen wäre. Nicht steuerbar, weil nicht im Rahmen des Unternehmens.
Kfz-Händler verkauft Oldtimer, aufgrund der Haltensdauer und der Häufigkeit der An- und Verkäufe gehen Finanzverwaltung und Steuerpflichtiger übereinstimmend von gewerblicher Tätigkeit aus.
Umsatz im Rahmen des Unternehmens. Also steuerbar. Nicht steuerfrei. Allerdings gebrauchte bewegliche Waren, die ohne Vorsteuerabzug gekauft wurden - daher Differenzbesteuerung.
Genau. Es gibt nur eine Antwort und das ist JA.
Als du die Büroeinrichtung gekauft hast, hast du vermutlich auch Vorsteuer abgezogen. Also muss du den Verkauf jetzt auch Umsatzversteuern und die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
Außerdem erhöht es deinen Gewinn.
hast du vermutlich auch Vorsteuer abgezogen
Genau das ist der Punkt. Wenn der Einkauf nicht vorsteuerabzugsberechtigt war, ist der Verkauf auch nicht umsatzsteuerpflichtig.
Es gibt also leider doch mehr als eine Antwort. ^^
DH , genau
Vielen Dank!
Wenn eine Firma Gegenstände verkauft, ist das ja auf jeden Fall Umsatz. Selbstverständlich muss dann auch Umsatzsteuer abgeführt werden