Ist ein Testament aus DDR-Zeiten noch Gültig, speziel Enterbung?
Meine Frage geht um das Thema Erbrecht.
Ist ein Testament aus Erbzeiten noch gültig? Es geht um eine Enterbung eines Kindes, das zu DDR-Zeiten bis einschl. Heute keinen Kontakt zu seinen Eltern möchte. Muß ein Splichtteil ausgezahlt werden? Das Testement ist handschriftlich (ohne Notar).
Danke für die Hilfe
4 Antworten
Ein handschlichtliches Testament ist natürlich gültig. Auch Notarielle Testament bleiben gültig. Man beachte, das aber abgesehen von der Gültigkeit des Testaments das BGB in der zum Erbfall gültigen Fassung entscheiden ist. Dementsprechend haben Kinder grundsätzlich eine Pflichtteilsanspruch.
http://www.notarkammer-sachsen.de/docs/leserfragen/Leserfrage_06_06.pdf
Danke, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
Meiner Meinung nach würde ich auch davon ausgehen, dass das Testament gültig ist, wenn es nach den damals geltenden Formvorschriften wirksam erstellt wurde.
Jedoch hat das Kind nunmehr durchaus einen Pflichtteilsanspruch, da mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland durch den Einigungsvertrag die zivilrechtlichen Verhältnisse des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und damit dessen erbrechtliche Regelungen in den ostdeutschen Bundesländern eingeführt worden sind.
AFAIK ist ein vor dem 02.10.1990, dem Zeitpunkt der gesamtdeutschen Wirkung des Erbrechts nach BGB, also nach den geltenden Vorschriften des ZVG (Zivilgesetzbuch) errichtetes Testament selbstverständlich wirksam und zwar auch dann, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten wäre.
Richtigerweise ist im ZVG kein Pflichtteilsanspruch der Kinder geregelt, er besteht demnach auch nicht mit Beitritt der DDR zum Staatsgebiet.
G imager761
Das stimmt nicht. Ein Pflichtteilsanspruch besteht jetzt!
glaubst du nicht, diese Frage wäre besser bei einem Anwalt aufgehoben als in einem Forum, wo mindestens die Hälfte Jugendliche sind?
Wie kommen sie darauf? Können sie das belegen? Zu vielen Fachthemen melden sich hier Fachleute!