Ist ein Schulwechsel zwingend bei Umzug?
Hallo,
nachdem wir im Mai von unserem Vermieter wg. Eigenbedarf gekündigt wurden, mussten wir uns wohl oder übel nach einer neuen Bleibe umsehen :-( Mittlerweile sind wir ca. 5 km von unserem alten Wohnort gezogen und fühlen uns trotz anhanltenden Umzugschaos relativ wohl. Da wir unserem Sohn (7 Jahre/2. Klasse) und unserer Tochter (2,5 Jahre) weder Schul- noch Kitawechsel zumuten wollten, haben wir beschlossen beide in Schule und Kita am alten Wohnort zu lassen. Gestern bekam ich ein Schreiben von der Grundschule in deren Einzugsgebiet wir gezogen sind, dass wir unser schulpflichtiges Kind bei denen anmelden müssen. Auf meine Info hin, dass wir nicht vor hatten einen Schulwechsel zu vollziehen, wurde ich dahingehend belehrt, dass ich das gar nicht zu entscheiden habe sondern das Landratsamt! Ist das so? Wer hat schon solche Erfahrungen mit den Behörden machen dürfen? Auf der Schule von meinem Sohn wird bilingual (zweisprachig) unterrichtet und ausserdem hat er nicht weit von der Schule einen Hortplatz wo er nachmittags und in den Ferien betreut wird (da wir beide berufstätig sind) Das sind alles Vorteile, die mir die neue Grundschule nicht bieten kann.
7 Antworten
Es besteht die Möglichkeit beim Schulamt zu beantragen das Eurer Kind auf der bisherigen Schule bleiben kann. Bei 5km dürfte das nicht wirlich ein Problem sein, außer das ihr kein Anrecht auf Beförderung Eures Sohnes habt, ihr müsst Euch dann selber kümmern wie er zur Schule kommt und wieder nach Hause. Bei der Kita sieht das anders aus, die haben meistens nur Plätze für die Kinder aus dem Ort vorgesehen, wenn es in dem Ort wo ihr jetzt wohnt auch eine gibt müsstet ihr da mal fragen ob ein Platz frei ist. Ansonsten halt mal nachfragen, ob sie in der bisherigen Kita bleiben kann...
In NRW muß man die Schule nicht (mehr) wechseln. "Landratsamt" klingt für mich wie Bayern. Da gehen die Uhren anders. Schulpolitik ist Landespolitik.
Aber - wie Erbse schon schreibt: Ein Gespräch mit der derzeitigen Schulleitung könnte helfen. Auch in Bayern kann man sich mit Hartnäckigkeit und einem dicken Fell durchsetzen. - Vor allem der Sonderstatus mit der Zweisprachigkeit könnte ein gutes Argument sein. Aber auch der KITA-Platz ist ja eins.
sicher? liebgrins
böse menschen gibts überall :-D das bildungssystem in bayern is (noch) klasse wegen der möglichkeit, leistungskurse zu wählen für die 12. und 13. klasse im gymnasium (welches aber in 3jahren abgeschafft wird zum G8 :-S) gott sei dank bin ich jetzt schon in der 13. :-P
meine Eltern haben das mal bei mir gemacht, die haben das irgendwo (landratsamt) beantragt, dass ich weiter auf die Schule gehen durfte, frag doch einfach mal bei der Schulleitung nach die (von der Schule wo dein Sohn hingeht) ob sie dir helfen können. Viel Glück!
Nö, der Wohnraumbezug wird zwar gerne und regide gefordert, wenn es dem Wohle des Kindes abträglich ist, kann auch die alte Schule genutzt werden. Alle mal im laufenden Schuljahr!
das sollte sich schon auf eine angenehme art und weise klären...du hättest ja nur nachteile, wenns nach dem landratsamt gehen würde. am besten mit den beteiligten leuten reden, die sehen sowas schon ein.
nix gegen bayern ;-) auch hier werden anständige leute das problem von kikmari erkennen und versuchen zu helfen :-P