Wegen Verweis aus Privatschule rausgeschmissen, wie geht's weiter?
Hallo,
Mein Sohn ist 6 Jahre alt. Er ist Wir haben ihn in einer Privatschule (nach Empfehlungen) angemeldet.
Leider jetzt vor den Ferien wurde sein Vertrag gekündigt und er darf ab 2019 nicht mehr die 1.Klase in der Schule besuchen.
Seine Unterlagen werden an die ursprüngliche RegelSchule (nach Bezirk) weitergeleitet. Meine Fragen?
- kann die neue Regelschule seine Anmeldung ablehnen?
- hat jemand Erfahrung in diese Situation? Schulwechsel, ist das problematisch für das Kind? Ein paar Tipps wäre hilfreich
Danke
Y. K
6 Antworten
Hört sich eher nach Förderschule mit Schwerpunkt ESE an.
Es wird zumindest versucht.
Wegen Verweis rausgeschmissen....
Irgenwas stimmt da nicht oder deine Informationen sind unzureichend.
Ein Verweis ist eine Schulordnungsmaßnahme. Dafür gilt z.B. in NRW (andere Bundesländer dann ähnlich):
§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der ge- ordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhält- nismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.
Und das jetzt bei einem 6jährigen im 1. Schuljahr? Da muss was anderes vorliegen.
Normalerweise muss die zuständige Grundschule eures Wohnbezirks das Kind aufnehmen.
Ausnahme: Die vorhergehende Schule hat ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs VOSF) eingeleitet. Dann wird das erst mal abgewickelt, und das Schulamt bestimmt den Förderort.
Der kann dann auch wieder die zuständige Grundschule sein. Die ist dann informiert, weil alle Unterlagen der Schülerakte dann dorthin gehen.
Naja schön ist es natürlich nicht.
Aber wenn dein Sohn tatsächlich von der Schule verwiesen wurde, müssen ja einige Sachen vorgefallen sein....also sein Verhalten ist dann wahrscheinlich nicht tragbar. Oder habt ihr einfach das Schulgeld nicht bezahlt?
Er ist schulpflichtig und muss auch beschult werden....ob das jetzt in der Grundschule ist, in dessen Bezirk er wohnt, weiß ich nicht...da müsstest du mal in euer Landesgesetz gucken.
Wichtig ist aber auch, dass ihr schaut welche Hilfen dein Sohn braucht, um sich in die neue Schule integrieren zu können. Dazu müsste man jetzt aber wissen, warum er die alte Schule verlassen musste.
Irgendeine Volksschule/Grundschule muss dein Kind aufnehmen, da es noch schulpflichtig und vorallem in der Unterstufe ist egal ob es ADHS, Autismus oder sonst etwas hat.
In eine Förderschule wird dein Kind nicht müssen, solange dein Sohn mit dem Stoff zurecht kommt.
Die Privatschule wollte sich wahrscheinlich einem Problemfall über die nächsten Jahre ersparen deswegen schmiss man deinen Sohn raus. Theoretisch könnte man dagegen auch etwas machen sei es juristisch oder mit den Medien. Was die Privatschule machte war nicht okay.
Jedenfalls würde es dem Image der Privatschule sehr schaden. ;)
Vielleicht ist die Zeit bis Weihnachten auch Probezeit?
kann die neue Regelschule seine Anmeldung ablehnen?
Eher nicht
Schulwechsel, ist das problematisch für das Kind?
Sorry - aber mir stellt sich eher die Frage ob es für die aufnehmende Schule problematisch wird. Ich als Schulleitung hätte da durchaus Bedenken, wenn man einen Erstklässler der Schule verweist.
Desweiteren kann evtl. eine Grundschule einen Erstklässler wegen fehlender "Integrationsfähigkeiten" / Anpassungsschwierigkeiten an eine Förderschule verweisen?
Sa kenne ich mich nicht aus... Sorry. Was heißt "ESE"? Wird dort unterrichtet genaue wie in einer normale Schule?