Abgangszeugnis - Überweisungszeugnis bei Schulwechsel wegen Umzugs?
Hallo,
unsere Familie zieht zum kommenden Schuljahr aus NRW in ein anderes Bundesland. Unser Sohn hat die 10. Klasse am G8 (Stufe EF) erfolgreich abgeschlossen. Ich habe daher bei der Schule ein Überweisungszeugnis (§ 49 SchulG NW) beantragt.
Nun hat mein Sohn ein "Abgangszeugnis und Bescheinigung des mittleren Schulabschlusses" erhalten, etwas, was es lt. Schulgesetz so nicht gibt. Ein Abgangszeugnis erhält man ja gerade dann, wenn kein Schulabschluss erreicht wurde. Bekommt mein Sohn damit Probleme, oder können wir das einfach mal so an- und hinnehmen?
1 Antwort
Ein Abgangszeugnis erhält man immer, wenn man die Schule wechselt. Da außerdem die Bescheinigung mittlerer Schulabschluss beiliegt und obendrein das Abgangszeugnis ja wohl keine schlechte Noten aufweist (sonst hätte deiin Sohn den mittleren Abschluss nicht), warum sollte es da Probleme geben? Es dient ja dazu, dass das Kind ohne Probleme in dem anderen Bundesland in die Klasse 11 anschließen kann. Du kannst mal mittlerer Schiulascbhluss googlen. Ich habe das gefunden: Mittlerer Schulabschluss / Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife (Nordrhein-Westfalen[8]). Was bitte soll jetzt daran verkehrt sein?
Moment einmal: er muss natürlich noch ein richtiges Zeugnis bekommen, ich meine es müssen Noten vermerkt werden: entweder auf der Bescheinigung oder auf dem Abgangszeugnis Ohne genauen Nachweis seiner Leistungen - egal WO die stehen, würde ich nicht NRW verlassen. Dann allerdings - wenn das nicht der Fall ist - dann muss man leider sich noch genau erkundigen.
Ich freue mich ja, wenn mal was nicht verkehrt ist! Danke!
(Ich verstehe den § so, dass man normalerweise ein Überweisungszeugnis bekommt. Ein Abgangszeugnis dann, wenn man es "nicht gepackt" hat. Deshalb ist der Titel auf dem Zeugnis meines Sohnes so verwirrend (das ist ein Blatt, nicht Zeugnis + separate Bescheinigung)).
Aber wenn es unerheblich ist, bin ich sehr zufrieden.