Erste Hilfe verweigern? (HIV, ansteckende Krankenheiten) Gefahrenabwehr für sich selbst
Hallo liebe gutefrage.net user,
rechtlich gesehen ist jeder Bürger zur Ersten Hilfe verpflichtet. Es ist auch klar das sich niemand in Gefahr bringen muss. Also nehmen wir doch mal an ein Person verletzt sich so das Sie blutet und zur korrekten Ausführung der Ersten Hilfe ist für den Helfer der Kontakt mit Blut unumgänglich.
Kann der Helfer - rechtmäßig - die Erste Hilfe verweigern bzw. soweit minimieren das der Helfer nicht mit Blut in Kontakt kommt ??? Schließlich ist das Infektionsrisko von Krankheiten eine - nenneswerte - Gefahr !
Klar ist die Unfallstelle absichern, Rettungsdienst alarmieren, etc. das man das machen muss. Die Frage zielt rein auf den Infektionsschutz ab.
Ein anderes Bespiel. Der Helfer (H) verweigert dem Verletzten (V) eine Reanimation. V verstirbt. H wird von der angeklagt ! H rechtfertigt sich er hatte durch die Mund zu Beatmung sich bspw. Hepatitis fangen können. H betrachtet dieses Risko als Gefahr.
Hat H gegen das Gesetz verstoßen ??? H hat die Erste Hilfe ansonsten korrekt aufgeführt. (Rettung alarmieren, Unfallstelle absichern etc.)
18 Antworten
Sofern "H", seinen Fahigkeiten zuzumuten gehandelt hat und bei Gemeiner Gefahr und Not geholfen hat, kann er weder Straf-, noch Zivielrechtlich angeklagt werden.
In diesem Fall häte "H" nicht mit einer Straf- oder Zivilrechtlichen Verfolgung rechnen müsssen, da er nicht Ordnungswiedrich gehandelt hat. Er hat lediglich auf Eigenschutz geachtet.
Wäre "H" ein ausgebildeter Helfer gewesen (Rettsan, Rettass, GF...) würde er Zivilrechtlich verfolgt werden, sofern ihm keine Hilfsmittel (Taschenmaske, Beatmungsbeutel, Intubationssachen...) zur Verfügung standen, und sofern er im Dienst war.
Ich glaube des is so ziemlich das, achja, ich denk auch, dass der Helfer Handschuhe tragen sollte ;)
An bibo:
Du hast recht, aber wenn der Helfer alle anderen notwendigen Maßnahmen, wie z.B. CPR durchgeführt hat, dann hat er nicht zu befürchten, da bei der CPR (in diesem falle CR) der Patient 15 Minuten ohne Atemspende ausgekommen wäre, da durch die Thoraxkompressionen eine künstliche Atmung entsteht.
Außerdem kommt es auf den Justizvollzugsbeamten an, welche Strafe er verhängt, wie er Reagiert und in wiefern er das tolleriert.
Nichtärztliches Rettungsfachpersonal hat auch außerhalb der Dienstzeiten eine Garantenstellung. Allerdings beschränkt sich die erste Hilfe dann logischerweise auch auf die gegebenen Möglichkeiten. Und außer einer Schutzfolie zur Mund-zu-Mund-Beatmung habe ich normalerweise auch nix dabei (ist ein Schlüsselanhänger). Meine Profilneurose ist einfach noch nicht groß genug und in meinen 5 Jahren Rettung habe ich Privat noch nie einen Fall gehabt, wo ich Handschuhe gebraucht hätte.
wenn er logisch und vernünftig begründen kann warum er weiss oder glaubt der jemand hiv oder hep hat
dann hat niemand was zu befürchten
man hat (leider) auch nichts zu befürchten wenn man keine erste hilfe leistet
klar rettungswagen rufen und so muß jeder machen
aber jeder depp kann sich rausreden das er nicht wusste wie man hilft oder mit der situation überfordert war
Jeder "Depp" kann einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Der kostet je nach Hilfsorganisation um die 20€. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Ich kann es nicht mehr hören "ich wusste nicht was ich machen soll und bevor ich was falsch mache..." Alle 2 bis 3 Jahre einen EH Kurs... Es würden sicher ein paar Menschen mehr leben. Und denkt doch nicht immer an den fremden, verunfallten auf der Straße. Was ist mit euren Freunden, Verwandten und Eltern? Habt ihr auch da Angst zu helfen? Könnt ihr mit dem Gedanken leben, dass jemand verstorben ist weil "Du" nicht helfen konntest? Einfach mal darüber nachdenken einen EH Kurs zu machen und nicht darüber, welche Strafrechtliche Verfolgung auf mich zu kommt. Nach § 323c StGB reicht ein Anruf/Notruf bei der 112. Reicht das wirklich? Reicht es Dir, wenn Du der verunfallte bist... Der Helfer kniet neben Dir und sagt, dass er schon telefoniert hat und gleich Hilfe da ist...
Das hängt davon ab, ob eine Erkrankung bekannt ist! Vermuten könnte man viel, da wäre es dann sinnlos die Bevölkerung auf erste Hilfe zu trainieren, denn jeder könnte alles haben. Solange nichts genaues bekannt ist, musst Du helfen, anders, wenn ein HIV Infizierter sich verletzt.Das ist ein klassischer Fall unterlassenenr Hilfeleistung mit Todesfolge.
Grundsätzlich hast du ja recht. Und ich glaube auch kaum, das jemand vor Gericht gestellt wird, weil er die Mund-zu-Mund-Beatmung verweigert hat. Wenn du ansonsten alles(Unfallstelle abgesichert, Rettung gerufen etc.) getan hast, ist das mehr, was die meisten anderen Menschen tun, die nur dumm rumstehen u. gaffen oder vorbeigehen.
hmm..eine interessante frage. ich weiss nur,dass man dies tun soll,was man sich zutraut,absichern ,rtw rufen ..etc. ich glaube aber,die angst,sich mit krankheiten zu infizieren ist kein grund,die erste hilfe abzulehnen. schwierig.
An The Hase!! Sorry, aber mit deiner Antwort würdest du jedem das Recht geben Hilfe zu verweigern da er sich ja mit irgendetwas anstecken könnte. Das geht aber so nicht! Nur wenn Blut, Erbrochenes, etc. im Spiel ist, dann ist's okay wenn man sich z.B. weigert jemanden zu beatmen. Aber ansonsten ist das unterlassene Hilfeleistung und wird (Gottseidank) hart bestraft.