Hallo,
meine Freundin und ich wohnen seit dem ersten Mai in einer Mietwohnung mit Balkon. Unser Balkon ist durch einen Sichtschutzt (1,80 Meter Höhe) von zwei Nachparparteien abgetrennt. Den Balkon haben wir für unsere 4 Häschen umgebaut (Freilaufgehege, Häuschen, Heuraufe, etc.).
Vor zwei Tagen bekam ich eine Nachricht von unserem Hausverwalter, in der stand, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass wir Hasen "frei auf dem Balkon" halten würden. Dies widerspreche der Hausordnung, weil das Halten der Hasen erst schriftlich beantragt werden müsse.
Wortlaut:
"Guten Tag Herr XXX,
wir haben von Mitbewohnern die Mitteilung erhalten, dass Sie auf Ihrem Balkon Hasen oder andere Kleintiere halten.
Gemäß Hausodnung muss das Halten von Tieren bei der Verwaltung beantragt werden.
Laut uns vorliegenden Informationen werden die Tiere offen auf dem Balkon gehalten, eine Genehmigung können wir dafür nicht erteilen.
Auch das Aufstellen von Käfigen auf den offenen Balkonen können wir Ihnen nicht gestatten.
Für diese Form der Tierhaltung wäre ein Genehmigungsbeschluss der Gemeinschaft erforderlich, der erfahrungsgemäß nicht erteilt wird.
Diesen Punkt können wir nicht mehr auf die Tagesordnung der diesjährigen Versammlung aufnehmen, diese findet bereits am Montag nächster Woche statt.
Wir werden Ihr Anliegen gerne im Zuge der Versammlung vortragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass man die Entfernung der Tiere verlangen wird."
Daraufhin habe ich die Hausordnung angefordert.
Als Antwort kam folgendes:
"Guten Tag Herr XXX,
in der Anlage erhalten Sie die aktuelle Hausordnung der Gemeinschaft.
Diese wurde im Zuge der ersten Versammlung am 20.07.1995 einstimmig beschlossen.
Die Tierhaltung wurde nicht grundsätzlich untersagt, die einschränkende Klausel unter Punkt 6 ist rechtlich zulässig."
In Punkt 6 dieser Hausordnung steht im Wortlaut:
"6. Haustiere
Haustiere, ausgenommen gefiederte Kleintiere, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verwalters gehalten werden."
Der Rest der Klausel bezieht sich lediglich auf Hunde und Katzen.
Nun ist die Frage, ob die Hausverwaltung die Entfernung der Hasen rechtmäßig verlangen, oder wir die Hasen weiterhin halten dürfen?
Danke im Voraus!