BWL Arbeit - Rechtsgeschäfte?
Hallo ich schreibe in 2 Wochen eine BWL Arbeit.. Bei einem Übungsblatt kommt folgende Frage: Der 14-Jährige Kurt kauft bei einem Totalausverkauf eine Stereoanlage für 250 Euro, die normalerweise 780 Euro kosten würde. Er glaubt dass er wegen des erheblichen Preisvorteils auf die Erlaubnis seiner Eltern verzichten kann.
a) Stimmt diese Aussage? b) wie verhält es sich, wenn Kurt den Kaufpreis nicht sofort zahlen kann und er deshalb mit dem Händler eine Ratenzahlung vereinbart? KÖNNT IHR MIR HELFEN???
P.S.: Der Taschengeldparagraph - Es kann ja sein dass Kurt auch mit 14 Jahren ein hohes Taschengeld bekommt oder? Der Paragraph beschreibt ja nicht wieviel ein Taschengeld sein soll? Versteht ihr was ich meine? Danke schonmal im Vorraus!
3 Antworten
Das kommt immer auf das ermessen der Eltern an. a) Kurt kann diese Stereoanlage kaufen, seine Eltern können die Stereoanlage aber auch zurückgeben. b) Nein, Kurt kann keine Verträge abschließen und damit auch keine Ratenzahlung vereinbaren.
- die genaue formulierung ist immer wichtig: "...wegen des erheblichen Preisvorteils ..." -- das hat nicths mit dem preisvorteil zu tun, selbst wennd er noch so erheblich ist, sonder mit dem preis an sich!
- du musst nochmal die paragraphnen genau lesen, irgendwo wird das geregelt mit wie viel zu viel ist ect.
- ratenzahlung kann er auf jeden fall nicht machen, weil er mit 14 noch keine vereinbarungen dieser art treffen darf / kann, die fachbegriffe kenn ich aber nicht.
-- einfach nachlesen http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph
Da der Betrag das Taschengeld eines 14-Jährigen normalerweise bei weitem übersteigt, dürfte der Vertrag schwebend unwirksam sein. Dh., er ist gültig, wenn seine Eltern das absegnen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung gehört nicht zum Taschengeldparagraph, hier geht ohne die Zustimmung der Eltern nichts.