BWL Arbeit - Rechtsgeschäfte?

3 Antworten

Das kommt immer auf das ermessen der Eltern an. a) Kurt kann diese Stereoanlage kaufen, seine Eltern können die Stereoanlage aber auch zurückgeben. b) Nein, Kurt kann keine Verträge abschließen und damit auch keine Ratenzahlung vereinbaren.

  1. die genaue formulierung ist immer wichtig: "...wegen des erheblichen Preisvorteils ..." -- das hat nicths mit dem preisvorteil zu tun, selbst wennd er noch so erheblich ist, sonder mit dem preis an sich!
  2. du musst nochmal die paragraphnen genau lesen, irgendwo wird das geregelt mit wie viel zu viel ist ect.
  3. ratenzahlung kann er auf jeden fall nicht machen, weil er mit 14 noch keine vereinbarungen dieser art treffen darf / kann, die fachbegriffe kenn ich aber nicht.

-- einfach nachlesen http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph

Da der Betrag das Taschengeld eines 14-Jährigen normalerweise bei weitem übersteigt, dürfte der Vertrag schwebend unwirksam sein. Dh., er ist gültig, wenn seine Eltern das absegnen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung gehört nicht zum Taschengeldparagraph, hier geht ohne die Zustimmung der Eltern nichts.