Ist ein Hund trotz Hundehaarallergie einer Mieterin im Mietshaus erlaubt?
Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien), laut Mietvertrag ist die Hundehaltung nur gegen Absprache erlaubt. In diesem Haus gab es bis dato wohl aber niemals Hunde. Ich lebe nun seit 2 Jahren in diesem Haus und meine Nachbarin (Mieterin seit 5-6 Jahren), die direkt neben mir wohnt, hat sich nun einen kleinen kurzhaarigen Mischlingshund angeschafft.
Aufgefallen ist es mir als ich den Hausflur wischte und plötzlich Ausschlag vom Putzwasser bekam, obwohl ich die gleichen Mittel wie sonst benutzte. Als ich mit meiner Tochter darauf ansprach, erklärte sie mit dass die Nachbarn seit 2-3 Tagen einen Hund hätten.
Ich reagiere nicht auf alle Hunde allergisch, habe z.B. mit dem Hund meiner Freundin (Border-Collie/Mudi Mischling) so gut wie keine Probleme, bis auf etwas verstopfte Nase, was sich mit der Einnahme von Antiallergikum noch etwas verbessern lässt. Die Allergie wurde bei mir vor guten 16-18 Jahren fest gestellt beim Arzt und ich war auch nicht weiter deswegen in Behandlung, da ich einfach Hunden aus dem Weg gegangen bin.
Vorgestern hielt sich der Hund eine Weile im Hausflur auf, da mit den Nachbarn gequatscht wurde und ich bemerkte dabei Atemprobleme.
Wir haben auch einen gemeinschaftlichen Garten, in dem sich der Hund nun den ganzen Tag aufhält, seit dem es so warm ist.
Man soll mich nicht falsch verstehen, ich bin eigentlich ein Hundefreund, doch der neue Hund im Haus schränkt mich wahnsinnig ein. Ich bekomme Ausschläge beim putzen und keine Luft wenn der Hund sich etwas länger im Flur aufgehalten hat. In den Garten traue ich mich seit dem auch nicht mehr.
Das einzige was mir etwas aufstößt ist, dass die Nachbarin den Hund im Garten sein Geschäft verrichten lässt, überall. Und dort im Garten wird eben auch oft gegrillt und kleine Kinder spielen dort.
Aber wie verhalte ich mich nun am Besten?
10 Antworten
Ich habe was im Internet dazu gefunden; ich würde darüber hinaus den Kontakt zum Vermieter suchen.
http://www.onlineurteile.de/articles/hundeverbot-wegen-allergie-einer-mitmieterin/?cr_ses=1
Ich hab hier mal eine Seite für dich wo du dich ein bisschen schlau machen kannst.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
Vllt. hilft die auch dieser Link:
Ich würde jetzt mal sagen, dass deine Hundeallergie ein wichtiger Grund wäre und soweit ich weiss, kann die Erlaubnis zur Haltung (bei wichtigem Grund) von der Hausverwaltung auch widerrufen werden.
Ob dein Allergieschub jetzt auf diesen Hund zurück zu führen ist, müsste ja erst einmal bewiesen werden.
Was aber gar nicht geht, ist, dass der Hund in den garten kackt. Wer einen Hund hat, kann gefälligst mit dem spazieren gehen und die Hinterlassenschaft beseitigen. Da bleibt dir nichts anderes al den Hausbesitzer zu informieren. er kann dagegen ja nur etwas tun, wenn er es weiß.
In einem Gemeinschaftgarten besteht eine generelle Anleineplicht für den Hund und der Vermieter muss nun Zeiten festlegen, wo es dem Hund gestattet ist sich im Garten aufzuhalten. Er kann es auch an bestimmten Tagen, wie Wochenende und Feiertagen verbieten. Generelles Hunde-verbot gibt es für einen Gemeinschaftsgarten nicht.
Nun, ich weiß, dass ich eine Hunde-Allergie habe, dies wurde ja schon einmal von einem Arzt festgestellt.
Da ich in Anwesenheit des Hundes Atembeschwerden bekomme und erst seit dem der Hund da ist, Haut-Ausschlag beim putzen bekomme, ist es schon so ziemlich auf den Hund zurück zu führen. Ich benutze seit Jahren, das gleiche Putzmittel. Benutze ich das gleiche Mittel in meiner Wohnung bekomme ich keinen Ausschlag.
Naja du wirst nicht viel machen können, die Absprache richtet sich nämlich eigentlich nur an den Vermieter, nicht an die anderen Mieter.
Das mit dem Geschäft machen im Garten, würde ich ihr, bzw über die Hausverwaltung aber untersagen, dafür geht man mit dem Hund Gassi. Selbst wenn sie es wegräumt, wäre mir das nicht Recht.
"Aber wie verhalte ich mich nun am Besten?"
nun, einige Tips dazu hast Du nun erhalten. Unter anderem von mir, aber meine 1.Antwort hat Dir wohl nicht gefallen.....
Wenn Du, wie Du schreibst, in einem Hochhaus lebst, Hochhaus an Hochhaus, wird es sicherlich noch mehr Hunde dort geben und auch Katzen, sowie andere störende Wesen. Ausserdem schreibst Du von einer ätzenden Kleinstadt und lästernden, neugierigen Nachbarn (...) Wäre es da nicht besser, sich eine andere Wohnung zu suchen?! Mit Deinen schweren Allergieschüben zahlt das Amt doch sicherlich einen Umzug. Aber dafür musst Du natürlich zuerst medizinisch abklären lassen, wo genau das Problem der Allergie liegt. Gute Besserung.
Ich lasse mich nun einmal nicht gerne beleidigen und der Support hat es wohl eben so als Beleidigung angesehen, sonst hätte er es nicht gelöscht.
Ich habe meine jetzige Wohnung erst vor 2 Jahren bezogen und diese mit Mühe und Not gefunden. Ich möchte eben so wenig umziehen, wie ich den Nachbars-Kindern ihren neuen Freund weg nehmen möchte. Außerdem habe ich ein schulpflichtiges Kind, dass hier gerade erst auf die Realschule gekommen ist.
Ich habe mich bereits mit dem Vermieter auseinander gesetzt, der eine Reglung für die Flur-Reinigung finden soll und die gemeinschaftliche Garten-Nutzung. Ich habe auch angemerkt, dass der Flur von jemanden anderen geputzt werden müsste und ich nicht gleichzeitig mit dem Hund in den kleinen Garten kann, das würde erst einmal ausreichen. Er hat die Vermieterin aber wohl schon einmal wegen ihrem Hund abgemahnt, dass sie ihn in Vor- und Hintergarten 'machen' lässt. Er bekommt wohl beinahe täglich Anrufe wegen dem Hund von allen Mietern.
Medizinisch angeklärt wurde meine Allergie bereits vor 16 Jahren und ich weiß, dass ich unter einer starken Hunde-Allergie leide, die bekanntlich je nach Hunderasse anders ausfällt. Eine Hyposensibilisierung habe ich schon einmal gestartet aber selbst darauf zu stark reagiert, so dass sie abgebrochen werden musste. Ich kenne einige Hunde auf die ich sehr stark reagiere (Kurzhaar-Hunde) und auch Hunde auf die ich kaum reagiere (Border-Collie, Golden Retriever etc).
Einen Termin beim zuständigen Arzt habe ich nun erst in zwei Monaten, da vorher kein Termin frei war. Vielleicht kann ich es noch einmal mit einer Hyposensibilisierung versuchen, doch nur wenn ich nicht wieder so stark darauf reagiere. Vielleicht gibt es ja auch heute andere Behandlungsmöglichkeiten als früher. Es schränkt mich ja schon seit Jahren stark ein, ob ich nun durch die Stadt gehe oder zu öffentlichen Veranstaltungen.
Nun, da ich mich beim Amt nach einem möglichen Umzug erkundet habe, schalten diese sich nun beim Vermieter ein, da sie natürlich einen Umzug verhindern wollen. Diese wollen nun den Hund aus dem Haus klagen. Hätte ich das gewusst, hätte ich mich nie erkundet. So viel zum Amt!
Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, hat dort kein Hund was verloren, schon gar nicht sein Geschäft zu verrichten. Da muss man schon Rücksicht auf andere nehmen. Kinder brauchen sicher nicht in den Hinterlassenschaften von Hunden spielen. Im eigenen Garten ist das jedem seine Sache. Auch wenn es weggeräumt wird, bleiben immer Reste, die nicht entfernt werden können, ist also nie sauber.