Ist ein Arbeitgeber verpflichtet einen Sprachkurs für seine Mitarbeiter zu zahlen?

9 Antworten

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Nein, verpflichtet dazu ist er nicht. Aber da er Dir eine entsprechende Verantwortung im Ausland überträgt, ist er sicherlich auch bereit, auf höfliche Anfrage hin, die Kosten zu übernehmen oder sich zumindest zu beteiligen. Immerhin ist Dein Engagement zu erkennen. Sollte er das nicht tun, kannst Du die Kosten bei Deiner nächsten Steuererklärung als Fortbidungskosten (einschließlich anfallender Fahrtkosten) absetzen.

wenn englisch die Arbeitssprache ist, braucht der Arbeitgeber dir keinen Französischkurs zu zahlen -- man kommt in Frankreich notfalls auch mit englisch oder deutsch weiter

DABman 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 10:41

Danke für die schnelle Antwort, und für einen Kurztrips ist das auch vollkommen OK für mich.

Aber wenn Ich bei Geschäftsessen die Speisekarte nicht lesen kann oder die Beschilderungen in den Büros nicht lesen kann, ist das alles sehr unschön. Zudem ist es in den ländlichen Gegenden, in denen wir Teilweise unterwegs sind, mit dem English-Deutsch-Durchschlawienern nicht weit her.

Mein Gedanke geht in die Richtung, dass bei langen und sehr langen Auslandsaufenthalten der Arbeitgeber auch Möglichkeiten zur ausserdienstlichen Sozialisation schaffen muss.

Verpflichtend ist das nicht für den Arbeitgeber.

Aber wenn ihr ihn noch lange nervt, könnte es passieren das ihr überhaupt gleich ausgetauscht werdet gegen Kollegen die Englisch und Französisch können.

Nein, er ist nicht verpflichtet dir dafür die Kursgebühr zu bezahlen. Du kannst allerdings dafür Bildungsurlaub nehmen und evt. Zuschüsse aus dem Bildungsgutschein beanspruchen.

Dein AG ist nicht verpflichtet aber es gibt auch Bildungsgutscheine für Arbeitnehmer einfach mal beiim Arbeitsamt/jobcenter anfragen ob die da was zusteuern die Chancen stehen gut da du ja in arbeit bist und die sicher nicht wollen das du evtl bald ein Kunde sein könntest.