Ist diese Formulierung in der Empfangsbestätigung rechtens?
In die Empfangsbestätigung, die ich unterschreiben soll, wenn ich mein neu erworbenes, gebrauchtes Fahrzeug vom Händler abhole, sind folgende Sätze eingebaut:
- in einwandfreiem Zustand
- ohne Mängelrüge übernommen
Ich kann den Zustand des Fahrzeuges als Privatmann doch überhaupt nicht beurteilen; will sich der Händler so vor seiner Garantie drücken und hat die Formulierung vor Gericht Bestand?
Vielen Dank für euren fachmännischen Rat schonmal im Voraus!
6 Antworten
Der Händler muss entsprechend BGH eine zweijährige Sachmängelhaftung übernehmen. Davon kann er sich nicht befreien. Er befreit sich aber von den Sachmängel, die auch ein Laie erkennen könnte. Z.B. ein Außenspiegel ist nicht verstellbar oder Beule am Auto.
Die juristische Konsequenz ist nun der, dass die Beweispflicht für Sachmängel in den ersten 6 Monaten nach Kauf allein beim Händler liegt, danach dann bei dir. Durch deine Unterschrift auf der Quittung hast du nun den Händler von dieser Beweispflicht entbunden, die sichtbare Schäden betreffen.
Naja wenn du tatsächlich keinen Mängel rügst und das Fahrzeug nach laienhafter besichtigung mangelfrei erscheint kannst du unterschreiben damit ist seine haftung dann nur für mängel ausgeschlossen die offensichtlich sind oder bei prüfung sofort auffallen müssen, unbekannt geblievene und versteckte mängel sind auch weiterhin für dich ein grund dein gewährleistungsrecht in anspruch zu nehmen das kann durch agb gegen Verbraucher nicht eingeschränkt werden
Das ist natürlich legal! Damit sichert sich nicht der Händler ab, damit wirst DU abgesichert!
ER verspricht DIR, das das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist, stellt sich raus, das es nicht so ist, hat ER die A-Karte!
Nein, da tust du nicht ! ER erkllärt, das da Fahrzeug einwandfrei ist!
Die Gewährleistungspflicht des Händler bleibt davon unberührt.
"Ohne Mängelrüge" kannst Du unterschreiben, wenn Du nichts zu meckern hast. "Einwandfrei" würde ich noch ergänzen durch "gekauft wie gesehen" oder "nach laienhafter Beurteilung".
Sollte es sich um einen seriösen Händler handeln, dann dürfte er doch nix dagegen haben, wenn Du im Rahmen einer Probefahrt (wo man ja schon mal auf Ungewöhnlichkeiten achten kann) beim ADAC (Mitgliedschaft von Vorteil) vorbeischaust...
Nicht, wenn ich das Dokument unterschreibe und er nicht. Ich sage damit, dass ich das Fahrzeug für einwandfrei erkläre.