Auto ungesehen beim Händler kaufen?
Hallo Leute, folgende Sachlage......... Ich möchte mir nen neuen Wagen zulegen.. habe auch einen gefunden bei einem Bekannten Händler in meiner Umgebung. Das Ding aber ist der Wagen soll erst in 14 Tagen kommen, den Vetrag soll ich aber sofort unterschreiben. Ich habe keine möglichkeit mit diesem Auto eine Probefahr zu machen oder es gar zu sehen..... sollte ich mich nicht auf diesen " Deal " einlassen hätte ich Pech und der Wagen wäre weg.... ich bekämme aber ne Garanie vom Händler das der Wagen ( neuer Seat Ibiza Stylance 1.4, Farbe Schwarz, 9 Monate alt, ca. 18.000 km gelaufen ) im besten Zustand ist ohne Beulen oder Kratzer.... Nun meine Frage würdet ihr darauf eingehen oder stimmt da was nicht?
3 Antworten
Vom Grundsatz her kannst Du das machen, wenn im Vertrag festgehalten wird, dass das Fahrzeug keine technischen und optischen Mängel hat.
9 Monate alter Seat mit 18000 KM hört sich nach Leihwagen (Autovermietung) an. Die haben eigentlich immer irgendwelche optischen Mängel.
Also auch vermerken, dass es kein Leihwagen/Vermietfahrzeug ist. Der dann übrigens auch nur noch 3 Monate TÜV/AU. Der Händler sollte das dann auf seine Kosten noch machen lassen.
war ein Jahreswagen.... habe am Samstag alles abgeklärt und eine Probefahrt mit selbigen Model gemacht...dem Händler sind keine Mängel bekannt... TÜV/AU bis 09/11... sollten mir Mängel auffallen wird des alles auf deren Kosten gemacht ( lt. Vertag )... zzgl. bekomme ich nen Ölwechsel ( sollte der nicht neu sein) ... =) Auto kommt in 14 Tagen.. und wenn alles so ist wie ich es wollte ( wie er es erzählt hatte ) wird bezahlt...
Danke für all eure Antworten... =)
mach einen vorvertrag in dem steht, das wenn alle angaben zum fzg stimmen, und nach einer probefahrt evtl. festgestellte mängel behoben werden, kannst einwilligen. sonst laß lieber finger davon ein restrisiko wird immer bestehen. komisch ist es so wie du schreibst schon, den dafür gibt es normal bestellungen(verbindl.) aber da regelt sich das eigentlich wenn angaben nicht stimmen.
Die Garantie bekommst Du auf das Fzg. aber mit dem alter hat es ja noch Werksgarantie! Also Du brauchst eine Garantie auf die versprechen des Händlers! Sprich eine Bestellung wo Du zurücktreten kannst wenn die schriftlich festgelegten Angaben zum Fzg nicht stimmen.
hm schwierig schwierig - was sagt dein Bauchgefühl? Ich würde es machen, wenn er dir zusagt, solltest du Mängel erkennen, er das Auto wieder zurücknimmt (schriftlich geben lassen, auch wenn du ihn kennst)
Bauchgefühl..... sagt jein....=).. einerseits habe ich keine Lust mich übern Tisch ziehen zu lassen... andererseit... ich will dieses Auto wirklich wirklich haben....
Er sagte ja das ich eine Garantie von Ihm bekomme, wenn ich zusage... somit wäre der Vetrag dann ja ungültig sollten die Angaben nicht der Tatsache entsprechen, oder??