Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld in NRW für das Hotel- und Gaststättengewerbe pflicht?
Moin,
leider kann ich keinen entsprechenden Tarifvertrag als pdf oder als Download finden...
Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld in NRW für das Hotel- und Gaststättengewerbe pflicht?
Bitte Quelle!
Danke!
6 Antworten
Was willst du mit einem Tarifvertrag? Bist du Gewerkschaftsmitglied und dein Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband? Als Gewerkschaftsmitglied bekommst du den Tarifvertrag bei "deiner" Gewerkschaft.
Aus einem anderen Grund als dem obengenannten koennte ein Tarifvertrag nur anwendbar sein, wenn es sich entweder um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handeln wuerde oder aber die vollstaendige oder teilweise Anwendung eines Tarifvertrages arbeitsvertraglich vereinbart wurde. In diesen Faellen muss der Tarifvertrag am Arbeitsplatz zur Einzichtnahme ausliegen.
Trifft jedoch keine der 3 genannten Voraussetzungen zu, gilt fuer dich auch kein Tarifvertrag und es kann dir egal sein, was in irgendeinem Tarifvertrag zu deiner Frage geregelt wurde.
Na, das ist doch schon mal schoen.
Wenn jetzt auch noch dein Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband ist, dann gilt der Tarifvertrag sogar fuer dich.
Jemand,der mir mit einem tarifvertrag zuwinkt,der bekommt die "kalte Schulter" zu sehen.Gute Mitarbeiter werden sowieso gehätschelt und verwöhnt.Ich habe zum beispiel eine Putzfrau die mehr verdient als mein Koch.Das ist meine sache und da lasse ich mir auch nicht von einer gewerkschaft reinreden.
Wenn sich nichts grundlegend geändert hat, ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Man hat darauf keinen Rechtsanspruch.
Wenn es im Tarifvertrag steht ist dies natürlich nicht freiwillig.
Pflicht bestimmt nicht... Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zugabe wenn nichts in deinem Arbeitsvertrag darüber steht.
Es ist nicht freiwillig, wenn es im Tarifvertrag verankert ist, bzw. als Betriebsvereinbarung verhandelt wurde.
Sowas steht im Arbeitsvertrag.Pflicht ist das nicht.Ich gebe gute Mitarbeiter gerne Weihnachts und geburtstag sowie Urlaubsgeld.Aber natürlich nicht jedem.Ein Nichtraucher bekommt von mir im Jahr noch eine zuwendung von 3 Urlaubstagen und 250 € .das ist sache zwichen mir und dem Arbeitnehmer.wem das nicht passt,braucht bei mir nicht anzufangen.
nur wenn es im Tarifvertrag vereinbart ist. Ansonsten ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Zuwendung
Ich bin NGG-Mitglied und der Tarifvertrag ist auf dem Weg zu mir....