Ist die Polizei verpflichtet JEDE Anzeige aufzunehmen?
Oder kann diese auch sagen, dass nehmen wir nicht auf, wenn sie sowieso wissen, dass es Kindergarten ist?
Muss die Polizei dann ermitteln oder kann sie die Sachen auch einfach liegen lassen und dann an die Staatsanwaltschaft übergeben bzw. kommt es vor, dass die Sachen trotz Abschluss der Polizei noch ewig bei diesen liegen bevor sie weitergeleitet werden?
11 Antworten
Kontroverse Antworten :)
hier eine komprimierte Zusammenfassung
Die Verpflichtung zur Strafverfolgung ergibt sich aus der StPO. §§158, 163ff. Danach sind -und das sind Polizeibeamte- Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaften verpflichtet STRAFTATEN zu erforschen. Im OWIG gibt es entsprechende Formvorschriften die auf die Verfahrensweise der StPO hinweisen. (Kurzwäsche, man könnte Romane dazu schreiben). Dazu kommen interne Erlasse der einzelnen Bundesländer wie zu verfahren ist, das bedeutet in der Regel weitere Verpflichtungen.
Pflicht und kein Kann.
Es gibt viele verschiedene weitere Ansätze wie z.B. absolutes Antragsdelikt usw. in jedem Fall ist die Polizei verpflichtet, zumindest den Sachverhalt schriftlich festzuhalten und den Anklagebehörden zur Kenntnis vorzulegen.
Desweiteren ergeben sich die gleichen Verpflichtungen aus den strafrechtlichen Nebengesetzen, sprich Gesetze, die mit einer Strafe bedroht sind, ich denke da an das BtMG oder GmbH Gesetz uvm.
Zu guter Letzt: Verpflichtungen aus den präventiven oder ordnungsrechtlichen Gesetzgebungen wie Polizeigesetz usw. Die Verfahrensweisen sind zudem intern mit Vorschriften geregelt.
Es ist also nach 80 Jahren Bundesrepublik alles bis ins Detail geregelt.
DREI WEITERE WICHTIGE HINWEISE
privates Wissen: Die Regelungen sind Einzelfallabhängig, grob gesagt wird an 1) die Person als Beamter 2) außerhalb der Arbeitszeit mit einer 3) STRAFTAT herangetreten, kann er dies nicht ignorieren, andere Dinge dagegen in der Regel schon.
KEINE Straftat und trotzdem Anzeige: Derartige Sachverhalte können nach einer Aktenaufnahme entweder zur Kenntnisnahme der StA vorgelegt werden oder mit einem internen -wichtig aber: nachvollziehbar- Vermerk abgeschlossen werden. Dies ist für den Anzeigeerstatter wahrscheinlich nicht unterscheidbar.
(Mails, die aus Wut oder Verärgerung mal kurz der Polizei übersandt werden, stellen mangels fehlendem Sachverhalt und der Anonymität des Netzes oft eben den strafrechtlichen Gehalt in Frage) ---hoffe das ist verständlich--- In diesem Falle schreiben Formvorschriften wie Rechtsbelehrung, Identität, Kennzeichnung von Beweismitteln usw. eben weitere Bedingungen vor. Wer mal eben eine Mail schreibt darf auch mit Reaktionen der Ermittlungsbehörden rechnen. Es ist damit nicht erledigt.
Keine Straftat ist keine Straftat. Die Vorlagepflicht ist eine andere. Einstellen kann es eben nur die Anklagebehörde nicht die Polizei. Und zur Nachfrage: nein bzw. bedingt; wenn du keine förmliche Anzeige erstattet hast sprich mit Vernehmung usw. liegt das in der Entscheidung der StA ob sie eine Straftat darin sieht. Bei -nein- braucht sie dich auch nicht informieren, wozu?
In allen anderen Fällen des -nein- sprich förmliche Anzeige führt dies regelmäßig zu Einstellungen im Sinne des § 170 II StPO. Da ergehen Nachrichten, aber bitte, das kann zwischenzeitlich 1 Jahr dauern. Also Geduld haben.
Solange kann das dauern bis man etwas erfährt!? Förmlich du meinst schriftlich aufnehmen und nicht nur mündlich.
oje. Deine Frage ist verständlich aber hat eine ganze Rechtsfolge, die sie nach sich zieht. Theoretisch ist eine Anzeige an keine Form gebunden, sie kann auch mündlich erfolgen. Ich will lediglich sagen, dass eben gewisse Vorschriften für die Bearbeitung gibt, die allerdings von der Vorgeschichte abhängig sind, z.B. lädt dich die Polizei nach einem Mail vor um dir die Rechtsbelehrungen aber auch die Möglichkeiten wie z.B. Weißer Ring o.ä. zu erläutern. Diese Gespräche halte ich für extrem sinnvoll, Behörden von vorn herein als Feind zu betrachten ist in strafrechtlicher Hinsicht schwachsinnig.
Wichtig ist halt zu erfahren, was passierten kann, wie zum weiteren Beispiel neben falschen Anschuldigungen auch z.B. Freiheitsberaubungen mittelbar begehst, wenn die Polizei als Werkzeug sozusagen jemanden aufgrund der Aussage festnimmt. So ist es Verständlich, oder? Entsprechende Opfermerkblätter liegen übrigens auf allen Dienststellen aus, soweit ich das weiß.
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Gut, die Frage nach der Dauer. Du hast kein Recht auf Akteneinsicht. Du kannst einen Anwalt beauftragen, der die Akten erhält, (Regel bei Geschädigten). Du kannst nicht sagen, in welcher Form und mit welchem Umfang das an das Gericht, die StA, weitergeleitet wird. Bei der derzeitigen Überlastung musst du nach Abgabe an die StA`en mit mindestens 6 Monaten rechnen bis Standard-Fälle entschieden sind. Das kann schneller gehen, aber auch sogar noch deutlich langsamer. Sind zum Beispiel Ermittlungen im Ausland erforderlich kann sich ein Verfahren ohne Anklage sogar über Jahre hinziehen.
Ich sage nur, rechne damit. Wenn du nach einem halben Jahr nichts davon gehört hast, würde ich mal den Sachbearbeiter der Polizei nachfragen, was passiert ist. Die Frage kostet nichts, bringt aber insgesamt wenig, bei z.B. einem Mail das man damals geschrieben hat. Du verstehst was ich meine. Du hast aber das Recht zumindest das Aktenzeichen der StA zu erfahren und dann dort -schriftlich- nach dem Ausgang des Verfahrens zu fragen, falls du keine Nachricht bekommst. In der Regel -wie gesagt normalerweise- solltest du eine Standart-Nachricht bekommen. Danach kann man immer noch zu einem Anwalt gehen wenn man Einwände hat. Die Rechtsbelehrung unbedingt lesen, die Fristen sind recht kurz.
okay, Danke ich verstehe :).
Aber hier ging es NUR um eine Prepaidkarte die auf meinen Namen angelegt wurde (also keine Kosten für mich - Personalausweis wurde damals noch nicht benötigt. Hab diese sperren lassen) und ein Fakeaccount hat die Nummer hergegeben.
Wurde aber auch nichts so schlimmes mit dem Account gemacht - mein Kumpel wurde beleidigt und hat auch zurückbeleidigt. Bilder wurden allerdings von fremden Personen genommen (kennen wir nicht - Namen haben wir mitgeteilt, aber Accounts sind bereits gelöscht/deaktiviert).
Also würde ich sagen ist das auf jeden Fall ein Standard-Fall.
Gut Rechtsanwalt jetzt dafür einschalten ist denke ich übertrieben (wie das ganze halt).
Ging auch nur darum, dass mein Kumpel die Anzeige gemacht hat und ich halt gegen Unbekannt, da er dachte ich war es und hab ihn verarscht.
Nehme an, ist jemand aus meinem Bekanntenkreis der eine Streich spielen wollte, da viele Infos bekannt waren, aber habe jetzt auch keine genau Verdächtigung, wer es sein könnte, habe auch nichts geäußert, da ich es nicht weiß.
Hätte zwar jemand in Verdacht, aber da ich mir nicht 100% sicher bin, will ich keinen Beschuldigen.
Sie kann dir davon abraten, aber wenn du auf eine Anzeige bestehst, muss die Polizei sie aufnehmen. Über den weiteren Verlauf entscheidet die Staatsanwaltschaft.
die polizei muss jeden hinweiss nachgehen, es könnte ja was ernsteres dahintr stecken, auch wenn es danach nnicht ernst anhört.
.....die Polizei muß n i c h t jede Anzeige aufnehmen. Wenn es sich z.B. bei einem
Autounfall um einen geringen Blechschaden (ohne Personenschaden) handelt, kann
sie eine vor Ort Aufnahme ablehnen. Wenn aber bei dem Unfall Personenschaden
entstanden ist, muß sie den Unfall vor Ort aufnehmen.
Ich dachte das geht nur, wenn die Beteiligten das untereinander klären wollen, ansonsten um den Sachverhalt zu klären bin ich davon ausgegangen, dass sie eine Anzeige aufnehmen müssen.
Die Polizei nimmt jede Anzeige auf, sofer nicht offensichtlich ist das keine Straftat vorliegt. Im Grunde ist es der Polizei auch egal, sie muss jeden Mist ohnehin an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
KEINE Straftat und trotzdem Anzeige: Derartige Sachverhalte können nach einer Aktenaufnahme entweder zur Kenntnisnahme der StA vorgelegt werden oder mit einem internen -wichtig aber: nachvollziehbar- Vermerk abgeschlossen werden. Dies ist für den Anzeigeerstatter wahrscheinlich nicht unterscheidbar.
Gibt es dann aber trotzdem eine Nachricht über das Verfahren, ob es eingestellt wurde oder nicht. Aber ich dachte, es MUSS immer der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, da diese dann darüber entscheiden, ob weiter etwas unternommen wird oder nicht.