Ist die Frage nach Sex oder das Bekunden sexuellen Interesses strafbar?
Wenn ich nicht vulgär bin oder aufdringlich oder gar handgreiflich, ist dann die direkte oder indirekte Frage nach Sex gegenüber einer Frau bzw. das deutliche Bekunden sexuellen Interesses strafbar?
9 Antworten
Nein strafbar ist das nicht. Denn die Sexualität, ist was ganz normales und natürliches. Auch ist es nicht strafbar offen und ehrlich über Sex und die Sexualität zusprechen.
Und das man einem Mädchen/Frau Intime und Sexuelle Fragen stellt, das reicht nachdem Deutschem Recht für eine Sexuelle Belästigung nicht aus.
Wichtig hierbei ist aber das man ganz ruhig bleibt, und das Mädchen sehr liebevoll und gefühlvoll und nett fragt.
Und dass das Mädchen/Frau sich gut und wohl dabei fühlt dir zuantworten.
Wenn du aber Stress machst, und das Mädchen anschreist und anbrüllst, und Sie Seelischen Schaden davon trägt, dann ist das Psychische Gewalt, und dann ist das auch Sexuell Gewalt und das würde auch für Sexuelle Belästigung ausreichen.
Auch wenn du Druck machst.
Aber wenn du zum Beispiel fragst was für Sexuelle Erfahrungen sie hat und ob Sie in der Sexualität das und das mit ihren Händen,Füßen und ihren Körper gemacht hast?und das bist liebevoll zu ihr dann ist alles Okay. Nur wenn du Ihre eigene Sexualität angreifst und mit Gewalt zerstörst also mit schreien brüllen und Psychische und sexueller Gewalt das alles ist mit der Sexuellen Belästigung strafbar.
Wenn du das einer dir unbekannten Frau fragen willst, könnte das unangenehme Reaktionen bei der Frau hervorrufen.
Dich geht es doch gar nichts an, welche Erlebnisse/Erfahrungen in Sachen Sex sie gemacht hat.
Eine wildfremde Frau (auch in "liebevollem" Ton) nach ihren sexuellen Erfahrungen zu fragen ist allermindestens ein Zeichen für mangelnde Kinderstube. Sowas geht den Fragesteller einen feuchten Dreck an.
Möglicherweise ab 80 Jahre aufwärts. § 168 StGB.
Im Zuge der derzeitigen Sexismusdebatte solltest Du vorher von einem Rechtsanwalt prüfen lassen was Du sagen willst.
Sollte Deine Frage positiv beschieden werden, laß Dir das schriftlich vor einem Notar bestätigen.
Viel glück.
Nein, natürlich nicht. Musst halt mit einer entsprechenden Reaktion des Gesprächspartners rechnen..
Nein, verboten ist das natürlich nicht.
Wie das bei den Frauen ankommt, steht auf einem anderen Blatt.
Da kommt es a) auf die Situation an und b) auf den Ton