Sind Suchbegriffe im Internet wie "teen sex" oder "teen18" schon Grund jemanden vor Gericht zu verdächtigen er habe sexuelles Interesse an Jugendlichen?

7 Antworten

einfach die km in die schranken weisen und ihr erklären, dass ihre verleumderischen aussagen nur zeigen, dass sie nicht bindungstolerant ist und  nicht zum wohle der kinder handelt.

18jährige sind keine jugendlichen mehr, sondern erwachsene. warum sperrst du für sie den rechner nicht, damit sie dir nicht hinterher stalkt?

Teen18 heißt die sind volljährig.
Bei Google ist es sehr schwierig Material von Minderjährigen zu finden. Da müsste man schon ins Darknet oder Deepnet.

Und nei. Was er gemacht hat ist nicht strafbar jedoch moralisch verwerflich.

martinzuhause  18.01.2017, 14:01

das er es gemacht haben soll behauptet nun aber erst mal die frau um ein sorgerecht für ein kind zu bekommen.

das sie auf keine fall bekommen wird, da das kind nicht mal das ihre ist. sie ist nur die frau vom vater. steht jeden falls so in den anderen fragen.

solche vorwürfe kommen bei sorgerechtsprozessen ständig. vorher fällt dem anderen partner das da aber nie auf

moonjam 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:09
@martinzuhause

Das Sorgerecht will sie für ein anderes, leibliches Kind. Die Vermutung über die Stieftochter ist nur taktik.

moonjam 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:13

was ist verwerflicher 18+ Filme zu sehen oder diese Behauptung der Mutter ?

Also erst einmal fällt unter Teen alles zwischen 10-19. Also auch 18 und 19. Manchmal sind die auch schon älter. Aber das interessiert oft die Zuschauer nicht.

Strafbar ist es, wenn es unter 18 ist. Und das muss - auch wenn man nach "teen" sucht - nicht der Fall sein.

Menuett  18.01.2017, 17:10

"Teen"ager ist man ab thir"teen". Ten, eleven und twelve Jahre alte Kinder sind keine Teenager.

Geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen übler Nachrede. Wenn die Gerichte bezeugen können dass sie das gesagt hat, dann hat sie ein problem

ismartiy  18.01.2017, 14:14

das muss sie beweisen. Bei übler nachrede ist es so dass sie die behauptung beweisen musst dass du das getan haben sollst

moonjam 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:11

Frage ist, ob es für eine Anzeige reicht. Vielleicht hatte sie Recht dies zu Vermuten wegen den Suchwörtern.

Lass das doch das Gericht klären.