Rechtslage Disco sexuelle Belästigung?
A tanzt mit B und hat engen Körperkontakt, B umarmt den A und dabei berührt der Busen der B A's Körper.
B's Freundin, die C ist eher zurückhaltend. C hat einen großen Busen und zeigt auch den Ausschnitt. A fasst mit beiden flachen Händen, gleichzeitig , auf die Brüste der C.
Nach einer knappen Sekunde zuckt sie zurück und A hört aber sofort auf.
Ist eine solche kurze Berührung bereits strafbar ? Inwiefern kann A wissen, ob eine solche Berührung erwünscht ist oder nicht , in einer lauten Disco, wo man kaum das Wort des anderen versteht ?
Dürfte die C im Rahmen der Notwehr, direkt den A ohrfeigen?
9 Antworten
1. Ja, eine Frau spürt sofort, ob es eine unabsichtliche Berührung war, oder nicht. Die Tatsache, dass A mit beiden Händen gleichzeitig zu C's Busen faßt, macht es sogar für Umstehende eindeutig, was da abläuft. Das ist keine normale, versehentliche Bewegung, wenn A nicht gerade in Richtung C stolpert und deshalb beide Hände vorstreckt.
Wer läuft den mit zwei vorgestrecken Armen durch die Gegend...außer Zombies?
2. Ja, C dürfte A im Rahmen der Notwehr direkt ohrfeigen, damit A die Belästigung einstellt.
Ist das dein Ernst? Die Kommunikation soll dadurch stattfinden, dass eine Person einer fremden Person mit flachen Händen an den Busen grabscht? Das kann nicht wahr sein. So dumm kann kein Mensch sein.
Wie wäre es mit Schulter tippen?
Sie kannten sich schon in dem Moment 1-2 Stunden und haben normal geredet ( in der Disco kennengelernt ) , die B ist vergeben und hat aber nur mit A getanzt,aber mit Körperkontakt und die C war schüchtern dann berührte der A die C eben kurz an Busen.
1 - 2 Stunden? Heftig....
Habe schon bei den anderen Kommis gemerkt, dass du es bist. Aber egal ob du oder ein Anderer: niemand darf eine Frau einfach so an den Busen grabschen, wenn diese es nicht möchte, bzw. aufgrund der allgemeinen Situation klar ist, dass sie es nicht zulassen würde.
Mit beiden Händen am Busen. Nee, das ist keine Kommunikation, sondern sexuelle Belästigung. So kommuniziert man nicht.
was würdest du tun ( ich kenne deinen Körper nicht , aber die C hatte schon einen etwas größeren Busen )
Wir stehen logischerweise gegenüber
mit meiner linken Hand gehe ich auf deine rechte Brust, mit meiner rechten Hand auf deine linke Brust, genau gleichzeitig
( sie hat eben nur mich dazu aufgefordert dass sofort zu unterlassen )
Weil eine Frau einen großen Busen hat, darf man diesen automatisch anfassen.... Jetzt troll dich.
Frauen sind keine Menschen zweiter Klasse. Reiß dich zusammen.
Was ich noch hinzufügen wollte
komischerweise hat sie kurz danach noch ganz normal mit mir eine geraucht ( vergessen hat sie es nicht .. als sie ein anderer Typ anfasste und ich ihr sagte dass sie sich ruhig wehren soll sagte sie zu mir ,, Musst du gerade sagen, ja ?? ''
Er muss fest davon ausgehen, dass man den Busen nicht einfach mal so bei einer fremden Frau an fässt.
Die Strafbarkeit sehe ich als gegeben an. Genau deswegen wurde der § 184i StGB geschaffen.
Ob hier jedoch die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB oder eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB zutrifft, ist für mich nicht erkennbar.
Es ist nur dann sexuelle Belästigung wenn eine bestimmte Handlung gegen den Ausdrücklichen Willen einer Person geschieht.
Das ist halt die hohe Schule des Flirtens das man nonverbale Reaktionen richtig deuten kann
Es ist nur dann sexuelle Belästigung wenn eine bestimmte Handlung gegen den Ausdrücklichen Willen einer Person geschieht.
Auch dann wenn der ausdrückliche Wille zur Bejahung offensichtlich sowieso nicht erteilt worden wäre.
Nach deiner Auffassung wäre es so:
Person A grabscht Person B sexuell orientiert an den Busen. Keine strafbare Handlung. Person B bekundet ihre Missgunst und fordert A auf, es ausdrücklich zu unterlassen.
Person A grabscht Person Person B wieder an den Busen. Nun ist es strafbar.
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
aber hier steht ,, sexuelle Handlungen vornimmt ''
und ist das tatsächlich schon als sexuelle Handlung zu werten ? Da es eben nur für eine knappe Sekunde war.
Ja, ist es. Die Intention und die Durchführung zählt.Die Dauer ist nicht von Bedeutung.
Oder wäre die Dauer für Dich von Bedeutung, wenn ich Dir kurz mal einen Haken in die Leber verpasse? Dauert nur einen Bruchteil einer Sekunde. Zu sehen ist danach auch nichts. Warum sollte das also als Körperverletzung gelten?
das ist doch was völlig anderes, das schadet ihr aber doch in dem Sinne nicht und es ist eher eine Banalität
Bitte nicht sexuelle Nötigung mit sexueller Belästigung verwechseln.
177 stgb ist also nicht gegeben ( dafür eine solche Freiheitsstrafe wäre lachhaft )
aber eventuell 185 stgb also Beleidigung? oder 184 i stgb ?
Ja, einer der zwei letztgenannten. Aber nur mit Zeugen sinnvoll.
Das anfassen ist schon Sexuelle belästigung. Egal ob es laut ist oder nicht - auf der straße würdest du doch auch keinem einfach dahin fassen.
Aber wenn sie sich nicht sexuell belästigt fühlt ?
Wenn die C nur kurz sagt : ,, Hör mal, Lass das !! '' und dann sogar weiter mit ihm redet?
Die hat sogar "Lass das" gesagt? Dann hat sie sich belästigt gefühlt, wollte aber keinen Aufstand verursachen.
der andere Junge, der in der Gruppe war ( die sind zu dritt gekommen, die zwei Mädels und er halt ) hat gesagt : ,, Nur gucken , nicht anfassen, alles klar ?!? ''
ja, das sie auf jeden Fall gesagt zu A. Und sie ist direkt zurückgeschreckt als A sie an die Brust fasste.
Ist trotzdem Sexuelle belästigung.
A fasst mit beiden flachen Händen, gleichzeitig , auf die Brüste der C.
Dies nennt man auch, unsittliche Berührung.
C hätte nicht nur die Möglichkeit A eine Ohrfeige zu geben, sondern könnte auch gezielt mit ihrem spitzen Schuh an A´s Gehänge zwischen den Beinen treten. Nennt man dann Notwehr.
Wie soll A das denn sonst der C kommunizieren, wenn man sich fast nicht versteht aufgrund der lauten Musik ?
Und tut das der C weh wenn einer die mal kurz berührt ? Wieso zeigt sie einen so großen Ausschnitt?