BAB auch wenn Eltern genug verdienen?
da ich demnächst mit meiner Freundin zusammen ziehe, möchte ich die Optionen die mir geboten werden nutzen. Zusätzlich zu meinem Ausbildungsgehalt möchte ich noch das BAB beantragen aber ich denke dass meine Eltern genug Geld hätten Un mir irgendwie noch Unterhalt zu zahlen. Was ja ein Ausschlusskriterium für BAB wäre richtig? Da ich meinen Eltern gesagt habe dass ich ihren Unterhalt nicht möchte weil beide auch eine Familie und Kinder zu versorgen haben und momentan selber aufs Geld achten müssen, wäre bab sehr von nutzen für mich. Kann ich es trotzdem bekommen? Wenn ich die Situation erkläre?
6 Antworten
Du kannst rspt. musst es beantragen, wenn Deine Eltern genug verdienen, bekommst Du nichts.
Bevor Du bei Deinen Eltern Unterhalt geltend machen kannst, musst Du nachweisen, dass BAB abgelehnt wurde.
Was aber wiederum bedeutet, dass Deine Eltern in der Lage sind, Dir diesen zu zahlen.
Als Azubi in eigener Wohnung stehen Dir 835€ monatlich an Unterhalt von Deinen Eltern zu.
Kindergeld ist da inklusive.
Dein Gehalt wird bis auf hundert € angerechnet.
Jetzt kannst Du Dir selbst ausrechnen, was Dir Deine Eltern an Unterhalt zahlen müssten.
Das Einkommen deiner Eltern ist eine Sache. Aber wichtig ist auch die Höhe deiner Ausbildungsvergütung. Wenn die einen gewissen Betrag übersteigt, kann es ebenfalls sein das du kein BAB bekommst. Du hast ja nur einen bestimmten Bedarf wenn du als Azubi eigenen Wohnraum hast. Wenn du diesen Bedarf mit Ausbildungsvergütung und Kindergeld selber deckst, bekommst du keine Zuschüsse mehr, von nirgendwo.
Du beantragst BAB, wird es abgelehnt, dann muss geprüft werden ob und was deine Eltern noch zahlen müssten. Ausbildungsgehalt wird ebenfalls, bis auf 100 Euro Ausbildungspauschale abgezogen. Genauso wie das komplette Kindergeld.
Dein Anspruch mit eigener Wohnung liegt bei 860 Euro inkl. Kindergeld.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Weitere Unterhaltsberechtigte würden beim BAB ja genauso berücksichtigt wie beim Unterhalt. Bekommst du also kein BAB wegen zu gutem Einkommen der Eltern, dann verdienen sie auch genug.
Aber wie gesagt: erstmal rechnen ob du überhaupt Anspruch hast.
Nein, deine Erklärungen kannst Du dir sparen, hier geht es nur nach tatsächlichem Einkommen was auch belegt werden kann, wenn die Eltern unter Berücksichtigung von evtl. vorrangigen unterhaltsberechtigten noch leistungsfähig sind, dann gibt es entweder wenig oder gar kein BAB - mehr.
Was hast Du denn für Brutto bzw. Nettovergütung ?
Unter 25 stünde dir dann nach Auszug dein Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
Rechner auf den BAB Rechner aus, ob du Anspruch hast.
Wenn du schon über 25 bist, könnten deine Eltern erklären dass sie nicht vorhaben dich zu sponsern.
Das könnte z.b. der Fall sein, wenn du ewig lange gebraucht hast und schon Ausbildungen abgebrochen hast.