Ist der versuchte Wucher strafbar?
In §291 StGB steht nicht, dass der Versuch strafbar wäre.
1 Antwort
Wie sollte denn der versuchte Wucher tatbestandsmäßig dargestellt werden und verfolgt werden können,das eine Beweisführung möglich ist? ^^ Also der Versuch ist nur dann strafbar,wenn es im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist.Und der Wucher ist ein Tatbestand,der nur zum Tragen kommen kann,wenn deren Vollendung erfüllt ist.Nämlich dann,wenn ich eben überhöhte Zinsen genommen habe,in der Absicht Deine Notlage auszunutzen,zu wissen das Du anderweitig keine Wohnung bekommst,und diesen Umstand mehr als unerheblich für mich ausnutze.Also,wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast,der eben die Grundsätze nicht nur für eine Überhöhung,sondern für Wucher erfüllt.(Vermögensschädigung ,wird meist ab 30% Überhöhung angenommen) Der Versuch einen solchen Vertrag zu machen,wäre zwar darstellbar,aber nicht juristisch haltbar.LG