Ist versuchter Hausfriedensbruch strafbar?
8 Antworten
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) wird mit einer Strafe von bis zu einem Jahr bestraft. Somit gilt es als Vergehen und nicht als Verbrechen iSd § 12 StGB. Vergehen sind nach § 23 I StGB nur strafbar, wenn es explizit im Gesetz steht. Da es aber in § 123 StGB keinen Hinweis gibt, dass der Versuch strafbar ist, steht versuchter Hausfriedensbruch nicht unter Strafe.
Ja, auch die Planung einer Straftat ist strafbar.
Die Planung ist eben nicht zwangsläufig strafbar.
Wo stand die Person, warum wollte sie Fotos machen?
direkt vor mir ... ich weiss nicht warum... sie sagte nur >"stört sie ja nicht wenn ich hier mal n paar Fotos mache"...
Mit wo meinte ich ob auf dem Grundstück/ im Hausflur o.Ä. :)
in meinem Wohnzimmer
Dann kannst du ihn beruhigt anzeigen, das ist ja schon Hausfriedensbruch.
Mir stellt sich eher die Frage, wie kommt die Person in dein Wohnzimmer, wenn du ihn nicht reingelassen hast? Hast du sie oder ein Mitbewohner eingeladen, ist es kein Hausfriedensbruch. Erst wenn er/sie nach Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, dies nicht tut, ist man wieder im Strafbestand drinne.
Das ist schwierig.
Entweder man begeht ihn oder nicht. Wenn Du irgendwo Hausverbot hast und dennoch das Grundstück betrittst, wird's schon eng.
Nein. Das müßte klar im Gesetz angeordnet sein, was nicht der Fall ist:
Meines Wissens nicht.
Ein fremde Person wollte Fotos in meiner Wohnung schiessen, ich konnte diese gerade noch so abhalten...