Fallen Barette und Schulterklappen unter §132a StGB?

6 Antworten

Alle drei Szenarien würde ich für unproblematisch halten, da du ja erkennbar kein Amtsträger bist.

Im Zweifel sticht die Kunstfreiheit fast alles - außer Nazi-Kram.

du darfst es tragen.

Ich Frage mich immer wieder warum manche Leute die nicht bei der Bundeswehr sind Barett, Dienstgrade etc. tragen wollen obwohl sie nicht dienen.

Ich selber mache meinen Job gerne beim Bund aber ich bleib lieber zivil und trage auch nichts vom Bund außerhalb des Dienstes.

ABER zu deiner Frage:
Ja kannst du alles machen solange du keine Dienstgrade der Bw trägst.
Mit dem Barett auch es gibt einige Mützen die auch aussehen wie ein Barett also warum Nicht?

PARTEISoldat 
Beitragsersteller
 04.10.2017, 17:19

Warum? Habe ich doch geschrieben. Ich möchte das nicht just for fun, usw. tragen, sondern weil ich bei einer szenischen Inszenierung von Satire mitwirken will. Sonst würde ich auch nicht auf die Idee kommen, so was zu tragen. 

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Also Schulterklappen deiner Meinung nach nicht?

a) völlig wurscht

b) völlig wurscht

c) völlig wurscht

Alles etwas schwierig zu beantworten. Es ist nur sehr klein festgelegt was in der Richtung erlaubt ist im Normalen leben. Drehst Du einen Film ist was ganz anderes erlaubt wie, wenn Du einfach so durch die Gegend gehst.

Schulterklappen und Barette müssen auch nur den Anschein haben zum Militär zu gehören. Da ist es ebal ob man erkennen müßte das sie nur Phantesie sind.