Ist "HALTEN SIE DAS MAUL" eine strafbare Beleidigung?
"Halten Sie das Maul" ... sicherlich eine Kundgabe von Missachtung. Aber insoweit bereits eine strafbare Beleidigung gem. § 185 StGB ?
Angenommen man äußert dies so gegenüber einem Polizist?
Alternative: "Halten Sie Ihren Schnabel"???
Strafbar?
Danke schon mal ....
8 Antworten
Hallo,
ICH persönlich würde mich dadurch nicht beleidigt fühlen. Nicht wörtlich, aber in dem Kontext passend dürfte folgendes Urteil sein:
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.09.2015 – 1(8) Ss 654/14
Was schließlich die auf dem Weg zur Polizeiwache gegenüber POK L getätigte Äußerung „Halt die Fresse” angeht, ist der Senat in Übereinstimmung mit dem Tatrichter der Auffassung, dass diese Äußerung, ohne dass es insoweit auf eine weitere Feststellung der näheren außertextlichen Begleitumstände sowie des konkreten Äußerungskontextes ankäme, bereits per se und ohne weiteres geeignet ist, den Adressaten in seinem ethischen, personalen und sozialen Geltungswert herabzusetzen, und damit den Straftatbestand der Beleidigung i.S.d. § 185 StGB erfüllt . Auch unter Beachtung der vom Verteidiger in dessen Revisionsbegründungsschrift vom 16.09.2014 vorgenommenen Interpretationsversuche kommt eine Deutung dieser Äußerung lediglich als unterhalb der Beleidigungsschwelle liegende, vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützte bloße Ungehörigkeit und grobe Taktlosigkeit nach Sachlage nicht in Betracht .
Quelle: https://blog.burhoff.de/2015/09/halt-die-fresse-damit-beleidigt-man-einen-polizeibeamten/
Daher wäre ich mit so einer Äußerung vorsichtig... ggf. trifft man auf den Falschen...
Du setzt einen Menschen einem Tier gleich und zwar despektierlich und nicht schmeichelhaft.
Dieses KANN der Polizist beleidigend empfinden und zur Anzeige bringen. Ob das auch zu einer Bestrafung führt, ist eine ganz andere Geschichte.
Kommt drauf an, ob er sich beleidigt fühlt und letztlich entscheidet ein Richter. Es gibt keinen Katalog von strafbaren Beleidigungen, kommt immer auf den Fall an.
Nö, nicht automatisch, zeugt aber von subkulturellem Bildungsdefizit. Und wenn der Angesprochene sich beleidigt fühlt, dann kommt es meist zu einer Strafverfolgung.
Nein, aber dann finden sie schnell irgendwas anderes, was sie dir anhängen können.