Ist der Vermieter verpflichtet Ersatz zu leisten?
Ich wohne seit fast drei Jahren in einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus, welches an der Straßenfront eingebaute Rolläden hat. So habe ich die Wohnung gemietet auch wegen der Rollläden.
Das Haus wurde verkauft und der neue Vermieter möchte neue Fenster einbauen, die eben auch dieser Denkmalschutzverordnungblahh entsprechen. So weit so gut. Allerdings müssen die Rolläden dem auch weichen, weil sie nicht den Originalbild entsprechen.
Jetzt denkt sich der Vermieter, dass ich - neben dem Verlust der durchaus mietentscheidenden Rolläden - die Bestückung mit Sonnenschutz der fünf neuen, weit höher als norm, Fenster selbst trage. Ein Kinder/-schlafzimmer ist dabei mit drei Fenstern.
Denkt er sich das zu Recht oder kann ich dagegen erfolgreich Einspruch einlegen und adäquaten Ersatz von ihm einfordern ... Und wenn ja, nach welchen Paragraph von was?
5 Antworten
Erst einmal hat der Erwerber euren Mietvertrag so mit gekauft, wie er ist. Nur wenn nachweislich die behördliche Auflage besteht, dass er diese Änderung vornehmen MUSS, kann er von euch diese Duldung verlangen.
Was er gerne MÖCHTE, interessiert erst mal niemanden.
Dann ist das Verhandlungssache.
Die alten Jalousien waren de facto Sonnenschutz (auch). Du hast mit diesen die Wohnung gemietet und hast deshalb Anspruch auf kostenlosen gleichartigen bzw. ähnlichen Ersatz. Das wäre auch keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes die dir eine 8%ige Umlage bescheren könnte.
Man könnte jetzt argumentieren, dass dadurch der Wohnwert sinkt.
Dann wird jedoch der Vermieter nicht vergattert, Dir was zu zahlen oder irgendwas einzubauen, sondern sowas geht über die Miethöhe.
Wieviel und ob überhaupt eine Mietkürzung hierbei jedoch angebracht erscheint, dazu gibt es keine klaren Regeln.
Sowas muss vor dem Gericht ausgefochten werden.
Und ohne Anwalt geht sowas nicht, alsio wäre das der nächste Schritt, eine Rechtsberatung.
Ich betreue mich dich erst mal auf das entsprechende Gespräch vor. Der Vermieter hat noch keinen Widerstand aber auch noch keinen schriftlichen Bescheid für den Umbau gegeben. Ich sammle Argumente, um Gericht nicht zu belasten.
nicht "betreue" sondern "bereite"
je nachdem was im Vertrag ausgehandelt wird
leider kenne ich darin keinen speziellen Paragraphen darin, aber dies ist alleinige Vermieter/Eigentümerangelegenheit. Gehe ggf zum Mieterbund
Naja, Austauschen geht ja nur über die Wohnung. Keine Absprache, keinen Zutritt. Ist doch ganz einfach, oder?
Die Mieter MÜSSEN den Handwerkern Zutritt gewähren!
Okay. Aber wenn ich durchaus mit den neuen Fenstern einverstanden bin, nur nicht damit, dass der Sonnenschutz ersatzlos bleibt?