Heruntergelassene Rolläden, geschlossene Fenster und das Mitspracherecht des Vermieters
Hallo!
Grundsätzlich freue ich mich auch über einfache und klare Antworten auf meine Fragen. Daher habe ich diese mit einem Pfeil hervorgehoben und fett markiert. Für jene, die näher an den Sachverhalt rangehen, ist der restliche Text ;)
An manchen Fenstern unseres gemieteten Hauses lasse ich die Rolläden entweder ganz oder 3/4 unten, weil ich es einfach praktischer finde. Von zehn Fenster sind die Rolläden von drei dauerhaft auf 3/4 (z.B. das im Schlafzimmer meiner 8 Monate alten Tochter, da diese dort zwischen 2 und 3 Mal täglich zum Schlafen reingelegt wird) und eines nach Bedarf (im Bad, wenn ich dusche und bei schlechtem Wetter, wenn ich auf dem Klo sitze) vollständig geschlossen. Im Büro sind die Rolläden unten, wenn ich dort sitze und nicht begafft werden will oder viel Papierkram und Unordnung herrscht (halb oder 3/4 geschlossen). Und manchmal - im Stress oder in der Hektik - vergesse ich auch Mal den ein oder anderen Rolladen.
Dies missfällt meinem Vermieter sehr. So sehr, dass er damit gedroht hat, das Haus eigenmächtig zu betreten, um die Rolläden selbst hoch zu ziehn. Als praktisch denkender Mensch würde ich es aber gern so belassen. Außerdem hatte ich in keiner Mietwohnung zuvor je deswegen Schwierigkeiten.
--> Darf nun mein Vermieter darüber bestimmen, ob, wann, wo und wie oft ich meine Rolläden öffne?
Außerdem behauptet er, ich würde niemals lüften. Bei schönem Wetter empfiehlt er mir morgens die Fenster so aufzumachen, dass es schön durchzieht und sie abends erst wieder schließe.
In der Küche kippe oder öffne ich das Fenster immer, wenn ich koche (also täglich) und lasse die Türe in den Gang geöffnet (Küche, Esszimmer und Wohnzimmer sind eine Partei) bis ich gegessen habe und schließe dann alles wieder. Bei Mief öffne ich sie auch abends noch kurz (10 - 30 Min je nach Wetter) und lasse durchziehen. Das genügt meiner Meinung nach. Im Schlafzimmer, Bad und im Gang ist das jeweilige Fenster durchgehend geöffnet und wird nur nach Bedarf und bei starker Kälte geschlossen.
Schimmel gab und gibt es keinen im Obergeschoss. Dass durchgegend geöffnete Fenster dem Schimmel zuträglich sind, ist uns mittlerweile klar. Mit einer Wetterstation wollen wir unsere Lüftungsgewohnheiten sowieso mehr der gegebenen Luftfeuchtigkeit anpassen. Doch nun will ich nur noch wissen:
--> Darf mein Vermieter darüber bestimmen, wann, wo und für wie lange ich meine Fenster öffne?
Danke im Voraus ;)
6 Antworten
Kurz und knapp: NEIN.
Weder das eine noch das andere. Klar bist Du als Mieter verpflichtet, ausreichend zu lüften, um Schimmel zu vermeiden, aber das tut Ihr ja offensichtlich. Der Rest ist Deine Sache.
Du kannst Deinem Vermieter sagen, dass er, falls er tatsächlich eigenmächtig Eure Wohnung betritt, Hausfriedensbruch begeht!
Hallo,
ich bin mir fast sicher, dass nur durchgelüftet werden muss, wenn Schimmelbildung statt findet.
> [...] Der Mieter kann die Wohnung nutzen oder ungenutzt leerstehen lassen, solange er seinen Sorgfaltspflichten nach kommt. (z.B. Schimmelbildung durch regelmäßiges Lüften verringern. [...]
Wegen den Rolläden würde ich mir keine Sorgen machen -> Für was sind sie denn da, wenn man sie nicht, oder nur teils, benutzen darf.
Mfg
Fabian W.
- Babies können auch im Hellen schlafen.
- stundenlang braucht man die Fenster nicht ganz öffnen - das kühlt unnötig aus
ich habe keine Rolläden und auch die Fenster nicht immer auf
Vermieter kann nicht vorschreiben wieoft gelüftet wird
- Gute Idee - eine Wetterstion einzusetzen
- Vermieter darf NICHT eigenständig die Wohnung betreten - das ist Hausfriedensbruch
- Tipp: Schlösser wechseln
ob er das darf, weiß ich nicht, aber er hat wohl angst um sein haus. man hört halt soviel von schimmelbefall durch geringes, bzw. falsches lüften. ich würde ihn einladen, das haus zu begehen und sich so selbst vom klima zu überzeugen und davon, daß keine spur von schimmel vorhanden ist. - falls euch an einem guten verhältnis gelegen ist.