Darf ich Personen verbieten mein Haustier anzufassen?
Hallo allerseits,
darf ich Personen verbieten sich meinem Haustier (Freigänger Kater) zu nähern, ihn zu füttern oder wenigstens verbieten ihn anzufassen? Eine Verwandte meint es mit unserem Liebling nämlich nicht gut. Ich habe ihr jetzt gesagt, dass sie sich von ihm fernhalten soll (ist schriftlich festgehalten). Aber dürfte ich nun auch rechtliche Schritte einleiten, wenn ich sie künftig dabei erwischen würde (am Besten natürlich mit Beweisfoto)? Leider konnte ich im Internet dazu kein konkretes Gesetz finden.
Danke für eure Antwort, wäre für jede hilfreiche dankbar!
P.S. Die verwandte Person wohnt weiter weg, ist also kein Nachbar, aber ihr gehören Teile unseres Grundstücks, weshalb sie öfters mal bei uns ist. Alles was bis jetzt passiert ist, von den Sachen die uns stören, sind auf unserem gemeinsamen Grundstück passiert.
12 Antworten
Natürlich kannst Du bestimmen, was mit Deinem Sacheigentum passiert. Allerdings würde wohl kein Richter jemanden bestrafen, der irgendetwas mit Deiner Katze macht, solange die Gesetze (insbesondere das Tierschutzgesetz) eingehalten werden und man Dich Deines Eigentums nicht beraubt.
Etwas anders könnte es aussehen, wenn jemand dagegen klagt, dass Deine Katze bei ihm auf dem Grundstück streunt. Das finden viele Grundstücksbesitzer nicht OK, z.B. wegen der Vögel, die von der Katze vertrieben oder sogar getötet werden. Auch mag es nicht gerne jeder, wenn auf seinem Grund und Boden eine Katze mit Mäusen im Todeskampf spielt, sie dann umbringt und die Leiche irgendwo ablegt.
In Wohngebieten gehören Katzen ins Haus gesperrt.
Eine Katze gehört, wenn man nicht gerade in einer trubeligen Innenstadt/Großstadt wohnt meiner Meinung nach nach draußen.
Sehe ich nicht so. Das ist ein schwerer Eingriff in die Natur. In einem natürlichen Umfeld würde es eine so hohe Raubtierdichte gar nicht geben, wie durch Haustierhaltung entsteht. Wenn also Haustier, dann im Haus!
Wenn du deine Katze im Haus hast, kannst du jedem Besucher verbieten sie anzufassen.
Wenn sie aber auf Grundstücken anderer herumstreunt hast du keine Möglichkeit dazu. Sei froh, dass dir deine Nachbarn noch nicht verboten haben, dass sich deine Katze auf deren Grundstücken bewegt und vielleicht sogar die Bäume beschädigt.
Es geht nicht um die Nachbarn, sondern um eine verwandte Person, der Teile unseres Grundstücks gehören, weshalb sie öfters mal bei uns ist. Die Dinge die passieren, passieren nur auf unserem gemeinsamen Grundstück.
Dann sperre doch deine Katze in die Wohnung, wenn deine Verwandte zu Besuch ist.
So ein Verbot darfst Du als Besitzer des Tieres aussprechen und ggf. auch Verstöße ahnden.
Verstöße als Besitzer ahnden?
Seit wann haben wir die Selbstjustiz eingeführt?
Aha, und wie soll der Besitzer des Tieres eine solchen Verstoß ahnden? Einen selbstgemalten Bussgeldbescheid übergeben? Die Tante hauen und anspucken oder ins Gästeklo sperren? :-))
Und wie soll diese Ahndung aussehen?
Wenn man von verstößen gegen den tierschutz absieht ist ein tier im rechtlichen sinne schlichtweg eine sache.
Entsprechend dürftest du die gleichen möglichkeiten haben die du bei deinem unbelebten eigentum auch hast.
Wobei: Anfassen solange kein schaden entsteht nicht unbedingt einfach ist zu ahnden.
Solange sich die katze auf deinem grundstück befindet ist sie von deinem Hausrecht geschützt.
Wenn die Katze auf ihrem grundstück ist ist deine forderung ungefähr so als würdest du denen dein Fahhrad in den garten schmeissen und denen sagen das sie das fahhrad nicht anfassen dürfen.
In der öffentlichkeit. Ists ähnlich wie bein 2. punkt.
Im endeffekt: Solange die Katze ausserhalb deines grundstückes ist. Sie niemand mitnimmt oder ihr schaden zufügt. Kannste ganz schlecht was machen.
Das dürfte schwierig werden.
Die Näherung kannst du keinesfalls verbieten, denn damit würdest du die Bewegungsfreiheit Anderer im öffentlichen Raum einschränken.
Da Katzen nicht eindeutig für jedermann auf den ersten Blick identifizierbar sind, wirst du dich auch mit einem Verbot beim Anfassen und Füttern schwer tun.
Nur wenn dem Tier Schaden zugefügt wird, hast du wirklich eine Handhabe. Dieser wäre jedoch zu beweisen.
Danke erst mal für deine hilfreiche Antwort. Was den Punkt "sich ihm nähern" angeht, wirst du vermutlich Recht haben. Das hatte ich mir auch schon gedacht :/ Ist echt ne verzwickte Situation bei uns..
Was meinst du mit "nicht eindeutig identifizierbar"?
Unser Kater ist nämlich sehr prägnant und wenn man ihn sieht, weiß jeder aus der Gegend wer er ist und zu wem er gehört.
Danke für die Antwort. Mit erstem gebe ich dir Recht. Das wird vermutlich leider kaum anklagbar sein, da sie nicht direkt gegen den Tierschutz handelt..
Um die Nachbarn geht es hierbei nicht. Der verwandten Person gehören Teile unseres Grundstücks, was die Sache noch schwieriger gestaltet.
Bin aber anderer Meinung was das mit dem Wohngebiet angeht. Eine Katze gehört, wenn man nicht gerade in einer trubeligen Innenstadt/Großstadt wohnt meiner Meinung nach nach draußen.