Hartz4 Antrag- Reinigungskraft selbstständige oder unselbstständige Arbeit?
Muss einen Hartz4-Antrag ausfüllen.
ist eine Reinigungskraft bei einem Gebäudereinigungsunternehmen selbstsändig oder unselbstständig erwerbstätig? Habe mir die Definitionen angeschaut und da ist es under beiden Punkten aufgelistet, konnte den Unterschied nicht erkennen.
Und müssen Verwandte, die eigentlich nichts mit Hartz4 zu tun haben aber zusammen leben auch eingetragen werden als "im Haushalt lebende Person" ? Ich meine eigentlich, dass es nicht sein muss aber man trägt mich aus Angst und Unwissenheit trotzdem ein, was mich gerade sehr aufregt.
4 Antworten
Wenn jemand als Reinigungskraft bei einer Reinigungsfirma angestellt ist und auf deren Weisung zu (verschiedenen) Putzstellen geht, ist er unselbstständig.
Selbstständig ist eine Reinigungskraft, die mit den einzelnen Putzstellen Verträge aushandelt.
hast du einen arbeitsvertrag und bekommst jeden monat lohn? dann bist du unselbständig. wenn du deine eigene bg bist, musst du auch keine anderen mitbewohner angeben.
Es gibt beides. Aber du musst doch wissen, ob du ein Gehalt oder Lohn erhältst, oder ob du eine Rechnung schreibst
ja ich weiss es schon, aber die Formulare, die das Jobcenter sie verwendet machen mich immer stützig
Wer angestellt ist, der ist unselbständig.
Einer der eine eigene Firma hat und Angestellte für sich arbeiten lässt, der ist selbständig.
Dann gibt es noch Sonderfälle.
Und müssen Verwandte, die eigentlich nichts mit Hartz4 zu tun haben aber zusammen leben auch eingetragen werden als "im Haushalt lebende Person" ?
Ja muss, aber auch wenn ein Freund oder Freundin einzieht muss das angegeben werden.
Das kommt immer auf den Einzelfall an, nicht immer zählen Person als Bedarfsgemeinschaft.
Schau mal hier rein
https://www.hartz4.de/haushaltsgemeinschaft/
und dort dann in dem roten Kasten folgendes anklicken:
Lässt sich die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft widerlegen?
unsere Stadt hat ihre eigenen Formulare und da wird nicht danach gefragt, man ist automatisch Haushaltsmitglied mit gemeinsamer Wirtschaft.
nein werden sie nicht, da du einer hg wiedersprichst.
Dann separat widersprechen. In dem Link steht ja, dass das Jobcenter das Gegenteil beweisen muss und das reine zusammenwohnen als Begründung nicht ausreicht.
aber dann werden auch die Einkünfte dieser weiteren Personen vorgelegt werden, und wenn sie mit berücksichtigt werden, steht dem Antragsteller nichts zu, obwohl sie getrennt wirtschaften.