kann man für eine Falschaussage beim Jugendamt rechtlich belangt werden.
kann man für eine Falschaussage beim Jugendamt rechtlich belangt werden. Oder darf das Jugendamt in diesen Fall die persönlichen Daten weitergeben an die Angezeigte Person
4 Antworten
Wenn durch deine Falschaussage eine andere (unschuldige) Person in Schwierigkeiten kommt oder etwas schlimmes passiert oder ein Täter dadurch geschützt wird, dann kannst du dafür belangt werden. Bei dir wird dann wahrscheinlich Jugendstrafrecht angewandt.
Das darf ich vermuten, da sie sonst nicht beim Jugendamt antanzen müsste. Wissen kann ich es freilich nicht.
Wenn das Jugendamt Anzeige erstattet: ja. kannst du.
So was macht man einfach nicht.
Jedoch ist nicht jede Verdachtsäußerung gleich ein "Falschaussage"
Aussagen macht man übrigens vor Gericht
jede Falschaussage kann rechtlich belangt werden, wenn man sie zur Anzeige bringt.
der angezeigte kann dich anzeigen, ja
Bei dir wird dann wahrscheinlich Jugendstrafrecht angewandt
Woher weißt du wie alt die Userin ist?