Frau und Mann wollen sich scheiden lassen und es kommt zu einen Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren um eine ca. 3 Jahre alte Mädchen. Das Kindeswohl sei das wichtigste und dementsprechen soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Partei zugesprochen werden.
Zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, eben wie dazu beauftragten "Mediatiorin", (Sie nahnte sich "Anwalt des Kindes" und ist als Verfahrensbeistand beauftragt worden einen Bericht über die Eltern und das Kind zu erstellen) haben gemeinsam ein Bericht vom Jugendamt beim Gericht eingereicht.
Bei diesen Verfahren wird es ersichtlich, dass von einer Seite mehrere Freunde und einige Nachbarn (Landsleute halten zusammen) aussagen wollen, dabei wird es festzustellen, dass die Aussagen nicht richtig sein können und das Kind wird von derselben Seite miteinbezonen und gegen andere Partei beinflusst.
Zuständige Sachbearbeiter von Jugendamt schenkt der Falschaussagen selber Partei glaube und wird selbst somit parteiisch und handelt dementsprechend. In gegenseits zum Jugenamt geht Mediatorin/Verfahrensbeistand anders vor und lernt beide Partei erstmals kennen, wobei es sich z.B. bemerkbar macht, dass die Belastung durch Vorwürfe und Falschaussagen durch bei nahe zu aller beteiligten Personen ausschließlich aus Erzählungen einer Partei stammen und vieles könnte ausgeschlossen werden.
Derzeit haben sich mehrere und eindeutige Beweiße darüber gesammelt, dass Freunde von der Partei das Gerichtsverfahren durch Falschaussagen beiflüssen wollten. Dabei könnte von Bedeutung sein, dass diese Aktionen beim Jugendamt, sowie auch bei Mediatiorin/Verfahrensbeistand abgegeben worden und sind in Form eines Berichtes beim Gericht eingegangen. Eine Nachbarin hat von sich aus eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, wo sie behauptet Zeuge in einer erfundene Geschichte gewesen zu sein. Diese wurde an die Richterin übergeben.
Die Frage: Hat man das Recht sich dagegen zu wehren um diese Personen zur Verantwortung zu ziehen? Wie geht man in solche Situationen vor?
Vielen Dank!
Bei dir wird dann wahrscheinlich Jugendstrafrecht angewandt
Woher weißt du wie alt die Userin ist?