Darf man Tarotkarten auf einem privaten Blog posten?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Auf einer Tarotkarte und auf einer Orakelkarte können "Werke der bildenden Künste" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke zu sehen sein. Und wenn deren Urheber noch keine 70 Jahre tot war am 1. Januar des Jahres, hat nur dieser (oder dessen Erben und/oder dessen bzw. deren Vertragspartner) das § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, steht klar und deutlich in UrhG Verwertungsrechte  § 15 Allgemeines.

Dies gilt auch für § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen der Werke, soweit damit neue geschützte "Werke der bildenden Künste" geschaffen worden sind.

Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man solche Karten schon über 70 Jahre besitzt oder sie aus einem Werk kopiert, das vor über 70 Jahren erschienen ist - wenn der Urheber des Originals oder der Bearbeitung schon beim Erscheinen des Werkes gestorben war.

Oder man verwendet jüngere, aber vom Urheber als gemeinfrei erklärte Werke. Oder solche, die einer Lizenz wie CC unterliegen: bei diesen genügt in der Regel in der Tat die Nennung des Urhebernamens und der Fundstelle der Lizenz.

Hier mal eine Fundstelle von vielen für historische Karten. Mehr unter https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Tarotkarte. Bei einem Klick auf ein Werk in Wikipedia erscheint meist eine Auswahl von Auflösungen und ein Hinweis auf die Art der Lizenz.

Gruß aus Berlin, Gerd

stella0485 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 16:56

Super vielen Dank!

Notfalls zeichne deine eigenen oder lass sie zeichnen.

Ja, darfst du. Sonst dürfte man ja gar nichts mehr zeigen, was man benutzen kann