Darf eine fremde Person ohne meine Zustimmung an meine Wäsche gehen?

5 Antworten

ich hätte allerdings gern mal einen rechtlichen Grundsatz dazu. Für mich ist das ein Eingriff in die Privatsphäre 

Für mich nicht. Im Gemeinschaftseigentum Waschkeller sowie den Gemeinschaftswaschmaschinen hast du dein Privatrecht aufgeben.

Andere Mieter  müssen nicht mal 1-5 Minuten warten, um ihr gleichermaßenes Nutzungsrecht zu beanspruchen.

Wenn du unbeobachtet Wäsche be- und entladen willst, musst du sie nicht unbeaufsichtigt lassen und rechtzeitig entleeren - Diskretion deiner Wäsche ist kein mietrechtlich justiabler Anspruch.

G imager761


Also wenn es wirklich nur wenige Minuten waren, dann nein, er darf das nicht. Lässt Du Deine Wäsche sehr in der Maschine mußt Du bendenken  jemand anders will  auch waschen.

Aber echt, wenn er Deine Wäsche nicht einfach auf den Boden schmeisst kannst Du nichts machen

Wenn es eine gemeinsam benutzte Waschmaschine ist: Das könnte eine Besitzstörung sein, gegen die das Recht der Selbsthilfe möglich wäre (§§ 859, 860 BGB).

Man könnte sogar von einer GoA ausgehen (§§ 677 BGB ff.)

Durch das Rausräumen werden deine Rechte nicht beeinträchtigt. Es gibt keine Wegnahme, keine Zueignungsabsicht keine Beschädigung... braucht man für solches Pillepalle Rechtsgrundlagen?


Wenn es um eine gemeinschaftlich genutzte Waschmaschine geht, und die Wäsche nur aus der Maschine z.B. in einen bereitstehenden Wäschekorb umgeladen wird, kann ich darin keinen Rechtsverstoß sehen.

BrauchRat 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 13:35

Aus privater Sicht oder gibt es dazu einen rechtliche Grundsatz? Das ist immer noch fremdes Eigentum.... seit wann darf man einfach an fremdes Eigentum gehen?!

Rolf42  04.12.2016, 23:07
@BrauchRat

Diebstahl ist strafbar, und Sachbeschädigung kann wenigstens zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen, aber in einem Gemeinschaftsraum persönliche Gegenstände von einem Ort an einen anderen zu verlagern ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Völlig schnuppe, ob man das darf oder nicht, der macht das einfach, oder?

Was willst Du dagegen machen? Eben, nix.

BrauchRat 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 14:17

So eine Antwort hättest du dir auch sparen können! Wenn du nichts produktives schreibst, dann lass es einfach und kümmere dich um andere Themen! Es gibt so einiges, dass ich dagegen tun kann!

feinerle  04.12.2016, 15:21
@BrauchRat

Och Mensch. Du scheinst das nicht zu verstehen, leider.

Also genauer. Was bringt es Dir, wenn Du nun wissen würdest, der dürfte nichts von Dir anfassen?

Dann gehst Du fein hin zu dem und sagst dem das. Ok soweit. Ich meine, die Antwort, welche Dir entgegenschlägt, zu wissen. Diese wird mich hoher Wahrscheinlichkeit dem Inhalt nach lauten: "Des is mir schurzepiepwurstegal".

Und was wollest Du dann machen?

Die Polizei anrufen? Die lachen sich schepp. 

Zum Anwalt rennen? Der verdient gerne Geld von Dir, wird aber nichts machen können.

Dem eine reinhauen? Bist Du selbst der Mops.

Und darum ist es völlig gleich, ob der das dürfte oder nicht. Der macht das und gut.

Sodele, aber da Dir ja so viel daran liegt, hier die rechtliche Seite, ohne Belang zwar, sie würde Dir so soder so nichts bringen.

Das Berühren fremden Eigentums ist selbstverständlich nicht verboten. Es wird hierbei nicht zwischen einer Unterhose oder beispielsweise einem Fahrzeug unterschieden.

Es gibt strafrechtlich nichts, was dies verbieten würde.

Ein Eingriff in eine Privatsphäre, was Du hier anführst, ist strafrechtlich nur möglich durch Tonaufnahmen (Vertraulichkeit des Wortes) oder durch Filmaufnahmen (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes) möglich.

Das bedeutet, jeder kann Deine Wäsche anfassen.

Solange er hierbei diese nicht beschädigt (Sachbeschädigung), ist das gar nichts.

bwhoch2  05.12.2016, 10:18
@BrauchRat

So eine Antwort hättest du dir auch sparen können!

Aber er hat Recht. So ist es nun mal.

Das Forum heisst "gutefrage" und eine gute Antwort darauf hast Du bekommen.

Wäre es ein Forum zum Abruf von Wunschantworten, würde es sicher "wunschantwort.de" heissen. Aber was würde es einem weiter helfen, wenn jemand schreiben würde, dass Du den anderen sofort auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen könntest und der bis ans Lebensende deswegen ruiniert wäre. Wäre zwar eine nette Antwort, die der Seele gut tut, aber helfen würde sie nicht. Wenn man dagegen weiß, dass es bei Nutzung einer Gemeinschafts-WM zu solchen "feindlichen Berührungen" kommen kann, muss man sich darauf einstellen. Zum Beispiel, in dem man die WM bewacht, wenn man weiß, dass sie bald fertig sein wird oder in dem man sich eine eigene Maschine anschafft.