Tasche Durchsuchen - Darf man das?
Hallo :)
Also meine Klasse fährt am Ende des Schuljahres auf Abschlussfahrt. Und, wie auf jeder Klassenfahrt, herrscht Alkoholverbot. Und meine Lehrerin meinte, dass sie Jeden Tag zu einer unbestimmten Uhrzeit unsere Taschen durchsucht. Und meine Frage ist jetzt, ob sie das so ohne Weiteres darf? Weil selbst die Polizei, darf ja nicht die Taschen durchsuchen, wenn sie die Erlaubnis vom Besitzer nicht haben, oder?
Vielen Dank für die Antworten :)
21 Antworten
Warum nur melden sich derart viele vollkommen ahnungslose "Ratgeber"? Eine derartige Menge an unbrauchbarem Müll ist selten zu finden.
Die tatsächliche Rechtslage kann klarer nicht sein:
vollkommen unabhängig von jeglicher Strafbarkeit, hat die begleitende Lehrerin die Aufsichtspflicht über die, ihr anvertrauten Schüler.
die Aufsichtspflicht schließt das Recht ein, die Einhaltung ihrer Anordnungen auch in Bezug auf Taschendurchsuchungen zu prüfen.
weiß jeder Schüler offensichtlich schon vor der Klassenfahrt Bescheid und erklärt sich (hilfsweise die Eltern) mit dem Antritt zur Klassenfahrt einverstanden.
ist es völlig egal, ob ein Schüler 16 oder 14 Jahre alt ist, wenn im Zusammenhang mit der Klassenfahrt Alkohol verboten ist, hat er sich daran zu halten oder eben nicht teilzunehmen.
darf eine Aufsichtsperson (bei ihr anvertrauten Minderjährigen) UND die Polizei bei Verdacht die Taschen durchsuchen, eine Einverständnis der betroffenen Person braucht sie dazu nicht.
Vergleiche das einfach später mal mit dem Gang in eine Discothek: Der Türsteher möchte dich auf Waffen durchsuchen. Dann kannst du wählen, dich entweder durchsuchen zu lassen, oder du gehst eben wieder.
Ihr wisst alle vorher was auf euch zukommt.
Deine Lehrerin ist Dir gegenüber während der Schulzeit (dazu gehören auch Klassenfahrten) zur Aufsicht und zur Erziehung verpflichtet. Sie darf Deine Tasche kontrollieren, sie kann sich u.U. sogar strafbar machen, wenn sie Deine Tasche bei Verdacht nicht kontrolliert.
Dazu steht hier eine Menge Mist, denn hier werden zwei Paar Schuhe durcheinandergeworfen.
Es handelt sich um minderjärige Teilnehmer die der denen gegenüber die Eltern Aufsichtspflichtig sind. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht steht den Eltern natürlich auch das Recht der Kontrolle ihrer Kinder zu, so auch die Kontrolle ihres Tascheninhalts. Im Rahmen einer Klassenfahrt ist Voraussetzung das die Aufsichtspflicht für diese Zeit den begleitenden Lehrern übertragen wird. Dies wird von den Eltern bei der Anmeldung anerkannt. Das Anmeldeformular enthält mit Sicherheit eine entsprechende Klausel. Somit haben die Lehrer auch das Recht die Taschen der mitfahrenden Schüler zu kontrollieren. Da Vorraussetzung für die Teilnahme an der Klassenfahrt das Alkoholverbot ist, ist auch eine entsprechende Kontrolle zu vertreten.
Die andere sache ist die Konttrolle von Taschen z. B. im Supermarkt. Hier hat im Grunde noch nicht mal die Polizei das Recht ohne richterliche Anordnung zu kontrollieren. Ausnahmen bleiben hier mal aussen vor.
Also als Ergänzung: Ich gehe in die 9. Klasse und nicht alle sind 16. Also dürfen nicht alle Alkohol trinken. Aber es geht ja nicht um den Alkohol, sondern darum, dass es MEINE Tasche ist, und ich nicht will, dass sie meinen halben Lebensinhalt zu Gesicht bekomm. Und wenn eine 16 Jährige Alkohol dabei hätte, ist das doch keine Straftat, oder? Also dürfte sich auch da nicht reinschauen. Nur wenn eine 15 Jährige (oder jünger) Alkohol dabei hätte, wäre es eine 'Straftat', oder? :)
Das hat mit einer Straftat gar nichts zu tun.
Wie die Eltern einer 16-jährigen und damit minderjährigen Person den Alk-Genuss verbieten können, kann das auch eine andere, mit der Aufsicht betraute Person.
Bei Klinik-Aufenthalten ist auch manchmal der Alk-Genuss verboten. Die Zimmer, die mitgebrachten Sachen und/oder Patienten selbst, können bei Verdacht durchsucht werden.
Der Patient (egal ob volljährig oder nicht) erfährt das im Vorfeld und erklärt sich in dem Moment einverstanden, in welchem er zum Aufenthalt antritt.
Hier sind die möglichen Konsequenzen noch weitreichender. Verstößt der Patient gegen diese Regeln, kann es passieren, dass er seinen Aufenthalt selbst bezahlen muss weil die Kasse eine Kostenübernahme dann ggf. weigern kann.
Kommt auf den Alkohol an. Bier darfst haben, Branntwein und die entsprechenden Mischgetränke nicht. Allerdings wirst hier nicht du straffällig, sondern der, der Dir hochprozentigen Alkohol verkauft hat. Oder die Lehrerin, die Dich den Alkohol trinken lässt.
Da aber auf Klassenfahrten und in der Schule Alkohol generell verboten ist, darf Deine Lehrerin auch kontrollieren, ob Du welchen hast und ihn Dir auch wegnehmen. Sie hat während der Schulzeit das Erziehungrecht und die Erziehungpflicht.
Also die Klassenfahrt findet mit der Bedingung statt, dass die Teilnehmer sich z.B. an ein Alkoholverbot halten. Ich nehme an, dass hat einen guten Grund z.B. das Alter der Teilnehmer. Verantwortung für alle Teilnehmer tragen die Verantwortlich dieser Fahrt und die dürfen sehr wohl kontrollieren ob diese Vorgabe eingehalten wird. Schließlich muss niemand mitfahren, der sich dieser Vorgabe nicht beugen möchte.