Nachbahr ruft Polizei Marihuana geruch
Hallo bei mir hat die Polizei geklingelt, da ich zu diesen moment sehr breit war habe ich mich nicht getraut die Tür zuöffnen.
Ein Tag später habe ich von meiner Nachbahrin erfahren das sie die Polizei gerufen hat, da es in ihrer Wohnung sehr stark nach Marihuana gerochen hat.
Die Polizei hat es nach Ihrer aussage wohl auch gerochen.
Ich habe mich mit Ihr geeinigt nicht mehr auf den Balkon zu rauchen, damit sie von den Geruch nicht mehr Belästigt wird.
Meine Frage ist:
- Wird die Polizei noch mal wieder kommen? (Wenn sie nicht gerufen wird)
- Wird sie die Wohnung durch suchen wollen?
- Dürfen sie die Wohnung aufgrung von Marihuana Geruch durchsuchen (gefahr in verzug)?
5 Antworten
1) Das hängt davon ab. Ehrlich gesagt haben die meisten was Besseres zu tun, aber wenn du Pech hast und die langweilen sich gerade... 2) Wenn sie wiederkommen dann denke ich schon, dass die das wollen. Also schau zu dass bei dir sauber ist. 3) Soweit ich weiß, nein. Aber wenn sie wirklich wollen, dann kriegen die auch nen Dursuchungsbefehl vom Amtsgericht.
Die Polizei hat immer das Recht,Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen,auch ohne Termin.Eine Hausdurchsuchung kann sie aber nur mit einem Hausdurchsuchungsbefehl machen,den bekommen sie,wenn sie einen dringenden Tatverdacht hat.
Wenn du künftig weder auf dem Balkon noch in der Wohnung rauchst, kann dir nichts passieren.
Andernfalls wird sie wieder die Polizei rufen, die wird sich Zutritt verschaffen und dein Marihuana finden und wenns nicht zu wenig ist, darfst du gleich mit.
- Nö, die kommen wegen sowas nicht mehr wieder.
- Ja, werden sie, wenn sie es riechen.
- Ja, bei begründetem Verdacht (Geruch) schon.
Nö. Da ist ja keine Gefahr im Verzug oder sowas. Die bräuchten dafür eine Richterliche Genehmigung und die bekommen sie bei der Beweislage nicht.
Wenn die Frau Nachtbar^^ dich anzeigt und sie vom Staatsanwalt einen Hausdurchsuchungsbefehl bekommen, ja.
Dafür reicht eine einfache Anzeige aber nicht. Da müssen schon handfeste Sachen vorliegen.
1., 2. und 3.: Nein
Die Polizei käme nur erneut, wenn sie noch mal gerufen wird. Der Genuss von Marihuana ist ja nicht illegal, nur der Besitz.
Hättest Du breit die Tür aufgemacht hätte dir strafrechtlich auch nichts passieren können... maximal deinem Führerschein.
Nur wenn sie was bei dir gefunden hätten, also Besitz, hättest Du richtig Ärger bekommen.
Gefahr in Verzug ist, wenn Leib oder Leben in Gefahr sind. Gleichwertig ist nur die Verdunkelungsgefahr, also die Vernichtung von Beweismitteln. In beiden Fällen dürfen sie sofort in die Wohnung (auch die Tür aufbrechen) und alle Personen und die Wohnung durchsuchen und ggf. Verhaftungen vornehmen.
Ansonsten brauchen sie dazu erst mal einen richterlichen Beschluss.
Sagen wir mal sie kommen wieder. Ich öffne die Tür. Dadurch das ich nicht mehr in der Wohnung rauchen werde, werden sie auch nichts Richen.
Dürfen sie dann trotzdem die Wohnung durchsuchen?