Nachbahr ruft Polizei Marihuana geruch

5 Antworten

1) Das hängt davon ab. Ehrlich gesagt haben die meisten was Besseres zu tun, aber wenn du Pech hast und die langweilen sich gerade... 2) Wenn sie wiederkommen dann denke ich schon, dass die das wollen. Also schau zu dass bei dir sauber ist. 3) Soweit ich weiß, nein. Aber wenn sie wirklich wollen, dann kriegen die auch nen Dursuchungsbefehl vom Amtsgericht.

Die Polizei hat immer das Recht,Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen,auch ohne Termin.Eine Hausdurchsuchung kann sie aber nur mit einem Hausdurchsuchungsbefehl machen,den bekommen sie,wenn sie einen dringenden Tatverdacht hat.

Wenn du künftig weder auf dem Balkon noch in der Wohnung rauchst, kann dir nichts passieren.

Andernfalls wird sie wieder die Polizei rufen, die wird sich Zutritt verschaffen und dein Marihuana finden und wenns nicht zu wenig ist, darfst du gleich mit.

  • Nö, die kommen wegen sowas nicht mehr wieder.
  • Ja, werden sie, wenn sie es riechen.
  • Ja, bei begründetem Verdacht (Geruch) schon.
marec1337 
Beitragsersteller
 29.05.2012, 15:42

Sagen wir mal sie kommen wieder. Ich öffne die Tür. Dadurch das ich nicht mehr in der Wohnung rauchen werde, werden sie auch nichts Richen.

Dürfen sie dann trotzdem die Wohnung durchsuchen?

user2785  29.05.2012, 15:45
@marec1337

Nö. Da ist ja keine Gefahr im Verzug oder sowas. Die bräuchten dafür eine Richterliche Genehmigung und die bekommen sie bei der Beweislage nicht.

Injure  29.05.2012, 15:47
@marec1337

Wenn die Frau Nachtbar^^ dich anzeigt und sie vom Staatsanwalt einen Hausdurchsuchungsbefehl bekommen, ja.

Scaver  31.05.2012, 10:57
@Injure

Dafür reicht eine einfache Anzeige aber nicht. Da müssen schon handfeste Sachen vorliegen.

1., 2. und 3.: Nein

Die Polizei käme nur erneut, wenn sie noch mal gerufen wird. Der Genuss von Marihuana ist ja nicht illegal, nur der Besitz.

Hättest Du breit die Tür aufgemacht hätte dir strafrechtlich auch nichts passieren können... maximal deinem Führerschein.

Nur wenn sie was bei dir gefunden hätten, also Besitz, hättest Du richtig Ärger bekommen.

Gefahr in Verzug ist, wenn Leib oder Leben in Gefahr sind. Gleichwertig ist nur die Verdunkelungsgefahr, also die Vernichtung von Beweismitteln. In beiden Fällen dürfen sie sofort in die Wohnung (auch die Tür aufbrechen) und alle Personen und die Wohnung durchsuchen und ggf. Verhaftungen vornehmen.

Ansonsten brauchen sie dazu erst mal einen richterlichen Beschluss.