Ist Täuschung (Stealthing) beim Sex strafbar, bzw sollte es das sein?
Stealthing: Wenn man heimlich das Kondom abzieht.
Wenn man zwar Sex haben will, aber klar macht das man auf Safer Sex besteht, sollte es dann Strafbar sein diese Vereinbarung heimlich zu brechen? Zum einen wegen möglichen Krankheiten, aber vor allem, weil eine Schwangerschaft ja auch gesundheitliche, finanzielle und emotionale Folgen mit sich zieht.
Genauso andersrum: wenn eine Frau sagt sie nimmt die Pille (oä) und das eine Lüge ist, sollte das Strafbar sein? Klar, wer schlau ist, nutzt einfach ein Kondom, aber grade in einer Beziehung vertraut man sich ja und spricht es gemeinsam ab. Aber wenn sie heimlich die Pille absetzt und ihm somit eine Vaterschaft aufzwingt, sollte das doch strafbar sein oder nicht? Oder findet ihr das ja die Frau die meisten Konsequenzen trägt, also ist es ok?
...
Der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB macht sich nach deutschem Recht strafbar, wer gegen den Willen einer anderen Person in das Opfer eindringt. Problematisch beim sog. „Stealthing“ ist, dass der Geschlechtsverkehr grundsätzlich einvernehmlich erfolgt.
Das Vorliegen einer Einwilligung schließt eine Strafbarkeit zwar generell aus, jedoch ist davon auszugehen, dass sich in diesen Fällen, in denen der Mann unbemerkt von seinem Sexualpartner das Kondom entfernt, dessen Einwilligung nur auf den „Safer Sex“, nicht aber auf Sex ohne Kondom, bezog.
Denn Voraussetzung einer Einwilligung ist stets, dass der Einwilligende Bedeutung und Folgen seiner Einwilligung erkennen und nach dieser Einsicht handeln kann.
Da der Mann beim „Stealthing“ das Kondom während dem Sex unbemerkt von seinem Sexualpartner entfernt, konnte sich dessen Einwilligung vor dem Sex hierauf auch nicht beziehen. Der Mann hat somit gegen den Willen des anderen den Beischlaf vollzogen und macht sich unter Umständen gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB strafbar.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-von-sog-stealthing_106109.html
Laut einem Schweizer Gerichtsurteil zählt dies als Vergewaltigung. In Deutschland scheint es dazu bisher keine feste Regel zu geben (so weit ich es herausfinden konnte).
21 Stimmen
7 Antworten
Man sollte mit einem Partner, dem man nicht zu 100% vertrauen kann, immer ein Kondom verwenden. Gegen die „Pillen-Lüge“ kann man sich also problemlos schützen.
Beim Stealthing hat die Frau (oder auch der Mann bei Analverkehr) aber keine Chance, sich zu schützen, deshalb würde ich das auch als Form der Vergewaltigung werten!
Sehe ich auch so 👍
Ich frag mich halt wie das ablaufen soll. Muss man dann eine Liste machen und beide unterschreiben bevor sie ins Bett steigen? Es wird ja nachher niemand zugeben wollen dass dies oder das vereinbart oder nicht vereinbart wurde.
Nötigung ist halt etwas einseitiges, das ist ein Übergriff der einen Person auf die andere, die haben ja vorher nichts miteinander vereinbart. Das ist so wie bei den meisten Straftaten, da entscheidet eben das Gericht wem es glaubt. Da gibt es ja auch klar einen Täter und ein Opfer.
Wenn aber zwei gemeinsam Sex haben wollen und nachher wird über Details diskutiert ist das ein viel heikleres und schwierigeres Thema.
Natürlich ist beides nicht in Ordnung und ich fände es angebracht, auch beides zu bestrafen. Allerdings ist es deutlich schwerer, absichtlich fehlende Verhütung bei der Frau zu beweisen.
Dass ein Kondom vorzeitig abgestreift wurde, merkt man ja (falls man es merkt) während dem Sex und die Person kann sich somit nicht herausreden.
Das Problem bei Verhütung für Frauen ist, dass regelmäßig Einnahmefehler passieren oder Verhütung einfach fehlschlägt, ohne dass die Person etwas dafür kann. Angenommen die Frau hat die Pille zuhause, hat sie jedoch einen Tag nicht eingenommen. Für ein Gericht wäre es hier sehr schwer zu erkennen, ob dies ein ehrliches Versehen war oder den Zweck hatte, eine Schwangerschaft auszulösen. Gerade, wenn dieses Verhalten strafbar wäre, würden die meisten Frauen versuchen, sich eine Verhütung als Alibi zu besorgen, die sie jedoch nicht korrekt einnehmen. Viele beabsichtigten Fälle würden also gar nicht bestraft werden, was jedoch besser ist als Unschuldige zu bestrafen.
Trotzdem möchte ich noch hinzufügen, dass das Entfernen eines Kondoms deutlich schwerwiegender ist. Ein Kondom schützt nicht nur vor Schwangerschaft, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten!
Gute Punkte! 👌
Beides bricht die Voraussetzung unter der die andere Person dem Sex zugestimmt hat; unter anderem Umständen hätte die Person nicht eingewilligt, sprich die sexuelle Handlung ist dann gegen den Willen der Person was es definitiv strafbar machen sollte.
Sehe ich genauso, danke für die Antwort 😊
Ist aus meiner Sicht eine mögliche Gefährdung aller Beteiligten mit eventuellen bleibenden Schäden. D. H. Körperverletzung
Naja, bei Nötigung ist es ähnlich. Da kann auch einer behaupten das es alles freiwillig war.