Ist Täuschung (Stealthing) beim Sex strafbar, bzw sollte es das sein?

Sollte beides Strafbar sein 86%
Nur Kondom abziehen sollte Strafbar sein 10%
Sollte NICHT Strafbar sein 5%

21 Stimmen

7 Antworten

Nur Kondom abziehen sollte Strafbar sein

Man sollte mit einem Partner, dem man nicht zu 100% vertrauen kann, immer ein Kondom verwenden. Gegen die „Pillen-Lüge“ kann man sich also problemlos schützen.

Beim Stealthing hat die Frau (oder auch der Mann bei Analverkehr) aber keine Chance, sich zu schützen, deshalb würde ich das auch als Form der Vergewaltigung werten!

Loka95 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 13:17

Sehe ich auch so 👍

Sollte beides Strafbar sein

Ich frag mich halt wie das ablaufen soll. Muss man dann eine Liste machen und beide unterschreiben bevor sie ins Bett steigen? Es wird ja nachher niemand zugeben wollen dass dies oder das vereinbart oder nicht vereinbart wurde.

Loka95 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 13:21

Naja, bei Nötigung ist es ähnlich. Da kann auch einer behaupten das es alles freiwillig war.

Romana1999  28.03.2021, 14:04
@Loka95

Nötigung ist halt etwas einseitiges, das ist ein Übergriff der einen Person auf die andere, die haben ja vorher nichts miteinander vereinbart. Das ist so wie bei den meisten Straftaten, da entscheidet eben das Gericht wem es glaubt. Da gibt es ja auch klar einen Täter und ein Opfer.

Wenn aber zwei gemeinsam Sex haben wollen und nachher wird über Details diskutiert ist das ein viel heikleres und schwierigeres Thema.

Sollte beides Strafbar sein

Natürlich ist beides nicht in Ordnung und ich fände es angebracht, auch beides zu bestrafen. Allerdings ist es deutlich schwerer, absichtlich fehlende Verhütung bei der Frau zu beweisen.

Dass ein Kondom vorzeitig abgestreift wurde, merkt man ja (falls man es merkt) während dem Sex und die Person kann sich somit nicht herausreden.

Das Problem bei Verhütung für Frauen ist, dass regelmäßig Einnahmefehler passieren oder Verhütung einfach fehlschlägt, ohne dass die Person etwas dafür kann. Angenommen die Frau hat die Pille zuhause, hat sie jedoch einen Tag nicht eingenommen. Für ein Gericht wäre es hier sehr schwer zu erkennen, ob dies ein ehrliches Versehen war oder den Zweck hatte, eine Schwangerschaft auszulösen. Gerade, wenn dieses Verhalten strafbar wäre, würden die meisten Frauen versuchen, sich eine Verhütung als Alibi zu besorgen, die sie jedoch nicht korrekt einnehmen. Viele beabsichtigten Fälle würden also gar nicht bestraft werden, was jedoch besser ist als Unschuldige zu bestrafen.

Trotzdem möchte ich noch hinzufügen, dass das Entfernen eines Kondoms deutlich schwerwiegender ist. Ein Kondom schützt nicht nur vor Schwangerschaft, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten!

Loka95 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 13:19

Gute Punkte! 👌

Beides bricht die Voraussetzung unter der die andere Person dem Sex zugestimmt hat; unter anderem Umständen hätte die Person nicht eingewilligt, sprich die sexuelle Handlung ist dann gegen den Willen der Person was es definitiv strafbar machen sollte.

Loka95 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 12:45

Sehe ich genauso, danke für die Antwort 😊

Sollte beides Strafbar sein

Ist aus meiner Sicht eine mögliche Gefährdung aller Beteiligten mit eventuellen bleibenden Schäden. D. H. Körperverletzung