Ist das wirklich eine Beleidigung, was ich zu meiner Ex Chefin gesagt habe?

5 Antworten

Klingt für mich ein wenig konfus....

Wenn das Gericht entschieden hätte, dass sie zahlen muss, hättest Du einen Titel und jedwede weitere Diskussion würde sich damit erübrigen.

Eigentlich ist es egal, wie Deine Chefin sich fühlt. Mich wundert auch, warum Dich das überhaupt kümmert. Die obigen Zeilen kann man zumindest nicht gegen Dich verwenden. Falls Deine Frage in diese Richtung gegangen sein sollte, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Hat man Dir eigentlich vorher erklärt, wie eine Mediation abläuft und dass Deine Teilnahme daran freiwillig ist?

BloodyMary1979 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 13:00

Ich habe kein Interesse diese Frau wieder zu sehen, da es mir hoch kommt wenn ich sie nur sehe!

Ich habe diese Mediation abgesagt!

So lange kein Geld fließt werde ich gar nichts machen !

Mobbingratgeber  13.03.2021, 13:04
@BloodyMary1979

An Deiner Stelle würde ich mir das Urteil nochmals genau durchlesen.

Sollte darin stehen, dass ihr Euch auf eine Mediation geeinigt habt und Du jetzt Deinen Widerwillen zum Ausdruck bringst, verbaust Du Dir damit jegliche Chance auf Dein Geld.

Notfalls lass Dir das Urteil von Deinem Anwalts nochmals erklären. Ohne Anwalt bist Du ja hoffentlich nicht vor Gericht gezogen...

BloodyMary1979 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 13:09
@Mobbingratgeber

Im Urteil steht nichts von Mediation!

Die Idee dazu kam von Frau XYZ , ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich nach der langen Zeit eine Mail von dem Mediator kam

......diese Frau ist es einfach nicht wert.........

Ist grenzwertig. Wer will, kann daraus eine Beleidigung bzw., üble Nachrede ableiten.

Ich hoffe, die Rechtschreibfehler hast du nicht auch so geschrieben.

Jemandem zu sagen, er sei die Zeit nicht wert ist klar eine Beleidigung. Bei so einem Ton stellt man fast reflexartig auf stur....

BloodyMary1979 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 12:54

Wie nett das man sich hier über Ausländerinnen lustig macht

Bitterkraut  13.03.2021, 12:57
@BloodyMary1979

Niemand macht sich hier über dich lustig. Aber bevor man so einen Text abschickt, prüft man ihn auf Fehler.

SamaMoldo  13.03.2021, 13:27
@BloodyMary1979

Ich arbeite in einer fünfsprachigen KMU und lebe in einem mehrsprachigen Land, welches auch noch Duzende von Dialekten hat. Ich mach mich über vieles lustig, nicht aber über Sprache und Sprachkenntnisse.

Ich mach mich also nicht lustig, sondern ich meinte es ernsthaft, weil der Fettdruck nach Copy-Paste aussieht.

Wer Probleme mit der Rechtschreibung hat (egal ob fremdsprachig oder Rechtschreibschwäche), sollte wichtige Texte immer korrigieren lassen. Dann könnte auch eine zu scharfe Formulierung von einem Muttersprachler entschärft werden.

Von welchem Betrag sprechen wir.

Den ersten Satz würde ich mir komplett schenken.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verzichte auf eine Zusammenarbeit und erwarte eine umgehende Überweisung des noch fälligen Betrags bis zum 19.03.2021.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Safur

Ja, ist es.

Vor Allem weil du rum erzählt hast, was dir geschehen ist. Das ist üble Nachrede.

Hast du den Text so mit den Rechtschreibfehlern abgeschickt ?

Bitterkraut  13.03.2021, 12:55

Üble Nachrede ist es nur, wenn es nicht der Wahrheit entspricht und der Redner sich darüber im Klaren ist.

BloodyMary1979 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 12:54

Wie nett das man sich hier über Ausländerinnen lustig macht

Pauli1965  13.03.2021, 12:55
@BloodyMary1979

Habe ich mit keinem Wort. Interessiert mich auch nicht . Aber wenn man schon sowas los lässt und ernst genommen werden möchte, sollte man auch Groß-und Kleinschreibung können.

Bitterkraut  13.03.2021, 12:56
@BloodyMary1979

Es gibt ne Rechtschreibprüfung, lass die über deine Texte schauen.

Pixma4500  13.03.2021, 13:26
@BloodyMary1979

Das hat mit lustig machen nichts zu tun. Wenn man mit Anwälten oder Behörden in schriftlichem Kontakt steht, sollte das Schreiben orthografisch in Ordnung sein. Ich würde, wenn ich im Ausland leben würde und eine Behörde anschreibe, das von einem Einheimischen durchlesen lassen und fragen, ob ich das so abschicken kann.

BloodyMary1979 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 23:02
@Pixma4500

Ich fühle mich von Frau XYZ und ihrem Mediator einfach nur gestört!

Wenn diese Frau mich schon nicht bezahlt, so kann sie mich doch bitte in frieden lassen

Pixma4500  14.03.2021, 08:07
@BloodyMary1979

Alles korrekt! Es ist nur nicht gut, seinem Ärger in einem solchen Schreiben, nochmal Luft zu machen. Wie Safur oben geschrieben hat. 2 kurze Sätze hätten ausgereicht. (Bestimmend und ohne Emotion)

Sehr geehrte(r) Dr. XY

Eine Schlichtung zwischen mir und Frau XY kommt für mich nicht in Frage. Ich fordere Sie hiermit auf, mich diesbezüglich, nicht weiter zu kontaktieren.

(Und wenn Du Deine Kohle noch sehen willst....jetzt ein bißchen freundlich aber mit Nachdruck)

Um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden, bitte ich Sie, Frau xy mitzuteilen, den fälligen Betrag bis xy zu überweisen.