Wie zum Beispiel Diebstahl in einem Arbeitszeugnis unterbringen?
Hi,
so ein Arbeitszeugnis muss ja wohlwollend und darf nicht"schädlich" für den Arbeitnehmer sein.
Wie soll das aber bei zum Beispiel Diebstahl oder Beleidigungen gegenüber Kollegen, Kunden use. aussehen?
Klar wäre ein Indiz als neuer Arbeitgeber wenn der Arbeitszeitraum an einem seltsamen Datum endet bsp. 6.12 bei einer sofortigen Kündigung.
Wie wird das den nun geregelt?
8 Antworten
Es muss zwar wohlwollend, aber genau so ehrlich sein. Es ist ein Irrglaube, dass dort nur Positives drin stehen darf - sogar ganz im Gegenteil! Ein Arbeitszeugnis ist ein Leistungsnachweis, der zukünftigen Arbeitgebern Auskunft über die Arbeitsleistung dieser Person geben soll. Somit MUSS so eine schwerwiegende Pflichtverletzung dort sogar rein! Was nicht genau gesagt werden muss, ist hingegen, was konkret diese Pflichtverletzung war.
In der Regel landet das dann im letzten Teil, beim Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise mit Formulierungen wie "Nach einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers haben wir das Arbeitsverhältnis per sofort beendet.".
Da gibt es verschiedene Codes, die so auch verstanden werden. Such mal nach Arbeitszeugnis Code Diebstahl. Dann findest du zum Beispiel:
„… waren wir bis zur Kündigung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrer Vertrauenswürdigkeit/<wbr />Ehrlichkeit / Integrität überzeugt.“
Oder auch: „Frau x. war gegenüber Kollegen ehrlich.“
Man sagt also das eine, schließt das andere aber bewusst aus. Frau X war zum Beispiel ihren Kollegen gegenüber ehrlich, dem Arbeitgeber gegenüber nicht.
LG Katrin
Wenn der Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber wieder stehlen sollte, kann der alte Arbeitgeber sogar schadenersatzpflichtig dem neuen gegenüber werden, wenn er den Diebstahl im Zeugnis verschwiegen hat!
"In seinem Interesse und im Interesse des Unternehmens haben wir das Arbeitsverhältnis beendet".
Das ist die korrekte Formulierung - nicht direkt negativ, aber jeder Personaler findet sofort den Wink mit dem Zaunpfahl
leider - die wahrheit darf dank gewerkschaftsjuristen nicht erwähnt werden
Negative Aussagen werden meist als Auslassungen, bestimmten Formulierungen oder Verdrehungen im Zeugnis codiert.
Beispiel:
Mitarbeiter mit Kassenverantwortung oder Filialleitern wird idR im Arbeitszeugnis "Ehrlichkeit" bescheinigt - fehlt das Wort, dann ist das ein Zeichen für "hat in die Kasse gegriffen"
Oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte "in seinem und im Interesse der Firma" - im Klartext firmenschädigendes Verhalten wie zB Diebstahl, Korruption oä und Rauswurf statt Strafanzeige.
Weitere Beispiele zB https://www.stern.de/wirtschaft/job/arbeitszeugnis--diese-formulierungen-sind-nicht-nett-gemeint-6700900.html
Sehr wichtig ist auch der letzte Absatz. Bedankt sich der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit? Bedauert er das Ausscheiden des Mitarbeiters? Wünscht er "weiterhin viel Erfolg" oder nur "Glück und Erfolg für die Zukunft"? Hier kann fast alles, was weiter oben anscheinend gut ist, plötzlich ins Gegenteil verkehrt werden.
Ein "krummes" Austrittsdatum (also nicht 15. oder Monatsende) ist schon mal ein deutlicher Indikator dafuer, dass da irgend etwas vorgefallen ist und es sich um eine fristlose Kuendigung handelt.
Weitere Indikatoren waeren, wenn in der Schlussformel nichts von Dank fuer die Mitarbeit steht und auch nichts vom Bedauern des Ausscheidens.
Dann wuerde ich in der Verhaltensbeurteilung noch entsprechende Hinweise einbauen. Bei Diebstahl wuerde ich z.B. bestaetigen, dass der Mitarbeiter "im Grossen und Ganzen" ehrlich war, bei Beleidigungen gegenueber Mitarbeitern ein "im Grossen und Ganzen" gutes Verhalten gegenueber seinen Kollegen. Zusammen mit den oben genannten Indikatoren ergibt sich dann schon ein sehr eindeutiges Bild.
https://www.experto.de/businesstipps/die-wahrheitspflicht-im-arbeitszeugnis-bei-diebstahl.html
Mal ganz im Ernst:
Aus Sicht des Arbeitgebers (so ist Deine Frage zu verstehen), würde ich mir bestimmt keinen Rat bei gutefrage einhohlen, wenn es um so heikle Dinge geht.
Wenn sich Mitarbeiter gegenüber Kunden oder Kollegen nicht korrekt verhalten, dann lässt man den Standardsatz "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kundinnen war stets höflich und korrekt" einfach komplett weg.
Oder man dreht die Reihenfolge um, zB Kollegen vor Vorgesetzten zu nennen deutet auf Probleme hin.
Das darf so nicht im Zeugnis stehen.