Als Schüler Krank geschrieben - was darf ich/nicht?

8 Antworten

Ich schreib dir jetzt mal als Lehrer.

Ich verhalte mich in solchen Fällen folgendermaßen: Wenn wirklich sicher ist, dass der Schüler unterwegs war, würde ich mich zunächst mit den Eltern in Verbindung setzen. Selbst wenn der Schüler gesehen wurde, heißt das ja noch nicht, dass er gesund ist. Hier könnte sich ja etwas Wichtiges herausstellen. Ggf. würde ich allerdings darauf bestehen, dass ein ärztliches Attest vorgelegt wurde. Wenn das gemacht wird, muss ich allerdings zugeben, sind dann fast die Hände gebunden. Der Schüler könnte noch zum Amtsarzt geschickt werden. Möglicherweise könnte auch Kontakt zum behandelnden Arzt hergestellt werden, aber der ist ja auch an seine Schweigepflicht gebunden. Schlimmstenfalls können dir Tage als unentschuldigt aufs Zeugnis geschrieben werden, aber auch da habe ich das Gefühl, es juckt nicht wirklich einen, der in Zeiten einer Krankschreibung auf die Rolle geht. Fazit: Großartige Handlungsmöglichkeiten gibt es für die Schule nicht. Im Fall eines ärztlichen Attestes kann kaum etwas unternommen werden.

Wird man vom Arzt krank geschrieben, hat man beim Shoppen nichts verloren. Wenn du krank bist, nachdem du abends in der disco warst, dann ist das ok, denn schließlich kommt manches so "über Nacht" Ind Urlaub darfst du mit sicherheit nicht, das wäre schwänzen, aber du musst nicht ständig am Telefon erreichbar sein, darfst sicher einen Spaziergang machen.

Mit den Konsequenzen ist das so eine Sache, aus einem Kruztrip kann man sich nur schwer rausreden. Aber in der Apotheke im Einkaufszentrum das Rezept vom Arzt einlösen und dabei noch ein Konsolenspiel mitnehmen, weil man ja die nächsten Tage zu Hause bleiben muss...na ja, man muss halt wissen wie man sich rausredet... :-)

Du darfst nix machen, was die Genesung verzögert o, gar verhindert.-Also mit fiebriger Grippe is Bettruhe angesagt, nix mit rausgehen.-Wenn du z.B. n Fuß gebrochen o verstaucht hast, wirste NUR v Sport befreit.-Klartext: wenn du das, was du da aufgezählt hast machen kannst, biste nicht wirklich krank, dann kannste auch zur Schule.-das wäre dann also in der Tat Schwänzen.

wenn du nicht bettlägerig krank bist, darfst du alles

Urlaub machen würde ich allerdings nicht gerade

da könnte es Probleme mit der Versicherung geben, wenn was passiert

also verboten ist da so weit ich weiß nichts - es kommt nur nich so gut, wenn du deinen lehrer dann beim einkaufen triffst oder so ;-)