Ist das töten eines Geiselnehmers Notwehr?
Hallo, meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf ein Fallbeispiel. Nehmen wir an ein Geiselnehmer nimmt einen und andere Personen als Geisel. Darf man den dann töten?
5 Antworten
Notwehr ist die Handlung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen von sich, oder einer anderen Person abzuwehren und zu beenden.
Dabei findet ein Angriff auf Rechtsgüter statt. Rechtsgüter sind Leib und Leben, Freiheit, Eigentum, Ehre.
Bei Leib und Leben sowie Freiheit ist die Rechtsprechung da ziemlich eindeutig. Wird eine Person entführt und die Umstände sprechen eine deutliche Sprache (Einzelfallprüfung) wird tödliche Gewalt gegen den Entführer u.U. akzeptiert.
Es macht dabei keinen Unterschied, ob ein Polizeibeamter oder ein "normaler" Bürger den Angreifer tötet. Vor dem Gesetz sind alle gleich (in der Theorie mehr als in der Realität).
ja ist es und es ist auch schon geschehen.
Kommt ganz darauf an:
Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Gegenwärtig ist ein Angriff dann, wenn er in Gange ist oder kurz bevorsteht.
Erforderlich ist das erfolgsversprechendste objektiv mildeste Mittel.
Ja, logisch.