Darf ich Pfefferspray /cs Spray in die Schule nehmen
Ja oder nein ich würde es nur bei Notwehr einsetzen
7 Antworten
Schöne Antworten, die ich mal mit einem Kommentar bedacht habe.
Pfefferspray ist erstmal wirksamer als CS-Gas-Spray und auch gesetzlich unkomplizierter. Dann gibt es unterschiedlich starke Sprays. Das ProSecur Jet von Walther oder das Pfeffer K.O. Jet von Ballistol / Clever kann ich empfehlen. Das Jet steht für Sprays die keine Wolke, sondern einen Strahl sprühen und damit windstabiler sind.
Pfefferspray ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Es darf auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Es darf von Privatpersonen in Deutschland nur zur Tierabwehr verwendet werden und genau das muss auch so auf den Sprays drauf geschrieben stehen, damit sie als Tierabwehrmittel verkauft werden dürfen und dafür zugelassen sind.
Bei Notwehr sind an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist verboten einem Mitmenschen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen oder ihn mit Pfefferspray einzusprühen. In Notwehr aber darf man seinem Mitmenschen mit der Faust ins Gesicht schlagen und in Notwehr darf man auch Pfefferspray einsetzen.
Viele kapieren das nicht.
In der Schule sieht es so aus, dass in der Hausordnung drin stehen muss, das Pfeffersprays untersagt sind. Dann darfst du es nicht. Steht da was von Waffenverbot, dann darfst du wieder, weil Pfefferspray in Deutschland KEINE Waffe ist.
Trotzdem ist es kompliziert. Ich nehme mal an du fragst, weil du einen Grund dafür hast. Hast du mit Mitschülern ein Problem, dann versuch das mit Hilfe der Lehrer und deiner Eltern zu klären. Du eskalierst eine Situation oder einen Streit noch weiter wenn du dich mit Pfefferspray wehrst. Sind die Zeugen gegen dich, dann warst am Ende du der Angreifer, weil du "ausgerüstet" erschienen bist, die anderen aber nicht. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.
Pfefferspray ist toll um sich gegen Unbekannte auf der Straße zu wehren, wenn man denn in eine Notwehr- oder Nothilfesitutation (Notwehr für andere, die sich nicht selbst wehren können) kommt. Aber wenn du Probleme mit gewaltbereiten Mitschülern hast, die dich kennen und wissen wo sie dich kriegen können, dann solltest du das Risiko nicht eingehen und alles daran setzen mit Hilfe von außen die Sache zu klären.
Nur wenn du ernsthaft um deine Gesundheit oder gar dein Leben fürchten musst, würde ich auf ein Pfefferspray zurückgreifen. Bei Raub darf man es auch einsetzen, denn auch wenn jemand dein Handy haben will, liegt Notwehr vor.
Nur wie gesagt muss man auch sein Hirn einschalten und sich genau im Vorfeld Gedanken darüber machen was die klügste Handlungsweise ist und was nicht.
Falsch.
Ein Pfefferspray ist kein Reizstoffsprühgerät im Sinne des Waffengesetzes. Ein Reizstoffsprühgerät ist für den Einsatz gegen Menschen konzipiert, üblicher Weise CS-Gas-Spray oder polizeiliches Pfefferspray. Diese Reizstoffsprühgeräte sind waffenrechtlich eingestuft, und daher sind sie vor dem Gesetz wie ich schrieb nicht so schön einfach wie Pfeffersprays, die als Tierabwehrmittel konzipiert sind. Reizstoffsprühgeräte, die einen Reizstoff haben, der für den Einsatz gegen Menschen eine Zulassung hat (also kein OC), dürfen von Personen ab 14 Jahren verwendet werden, bei Notwehr.
Da unser Waffengesetz total bescheuert und unübersichtlich ist, kann man sich bei so einem Fall (14 Jähriger übt Notwehr mit CS Gas aus) aber erst mal durch die unteren Instanzen klagen, bis man vielleicht das Glück hat auf einen Richter zu treffen, der Ahnung hat. Es ist oft nicht unbegründet warum viele Richter jahrelang in den Amtsgerichten hängen bleiben ohne befördert zu werden.... Die muss man nicht immer ernst nehmen.
Pfefferspray hat keine Zulassung in Deutschland zum Einsatz gegen Menschen, daher kann es nur als Tierabwehrmittel vertrieben werden. Sind sie nicht als Tierabwehrmittel gekennzeichnet, dann sind sie für Privatpersonen sogar verbotene Gegenstände (die Polizei unterliegt nicht dem Waffengesetz). Da Pfefferspray zur Tierabwehr kein Reizstoffsprühgerät ist, dürfen auch unter 14 Jährige damit Umgang haben. Es hat vor dem Gesetz keinerlei Waffeneigenschaft und kann daher nicht für bestimmte Altersgruppen verboten werden.
Der Verkauf ab 18 ist eine nicht verpflichtende Einigung der Händler. Denn erst ab 18 ist man voll geschäftstüchtig und es können keine Eltern antraben und ihr Geld zurückverlangen, da es ihnen lieber ist wenn ihre kleine Tochter Opfer von Gewalt werden könnte, als dass sie mit so einem Spray Blödsinn anstellen könnte....
Laut Gesetz kann man als Minderjähriger alles kaufen, was einem als Minderjähriger auch nicht verboten ist. Nur der Händler entscheidet persönlich mit welchen Kunden er ein Geschäft abwickeln möchte oder nicht.
Die Eltern haben natürlich unter 18 immer etwas mitzureden, da hast du recht.
Ein Pfefferspray kann aber niemals zur Waffe werden. Man kann es als Waffe einsetzen, so wie Zange oder ein anderes Werkzeug, was du nach jemanden werfen kannst oder so. Dann ist es aber keine Tatwaffe, sondern ein Tatwerkzeug. Was das Gesetz angeht, muss man da genau formulieren.
Reizstoffsprühgeräte dürfen auch von unter 14 Jährigen bei Notwehr verwendet werden. (Bei Notwehr ist jedes geeignete Mittel erlaubt) Was ich im Text sagen wollte, das man ab 14 mit Reizstoffsprühgeräten, wie CS-Gas-Spray Umgang haben darf.
Du wirst aber kaum einen Händler finden oder einen Polizisten, dem dieser Umstand auch bekannt ist. Dank dem unübersichtlichen Waffengesetz. Daher ist Pfefferspray das Mittel der Wahl. Das Zeug wirkt auch besser als CS Gas und weiterhin hat man nicht mit bleibenden Schäden zu rechnen, wie beim CS. Daher haben auch in fast allen Ländern die Polizeibehörden von CS auf OC umgestellt. Die gesetzliche Legitimation für die Deutsche Polizei halte ich aber für mehr als wackelig. Kann passieren, dass mal irgendwer klagt und dann in Deutschland wieder CS verwendet werden muss... was an sich nicht wünschenswert wäre.
Auch wieder falsch. Die Bezeichnung "Pfefferspray" umfasst sowohl die Reizstoffsprühgeräte als auch die Tierabwehrsprays.
Reizstoffsprühgeräte, die bei Notwehr verwendet werden dürfen und gegen Menschen konzipiert sind, sind immer Waffen, somit auch in der Schule verboten.
Jeder Minderjährige darf nicht einmal einen Lolli kaufen ohne die Genehmigung der Eltern. Das hat nichts mit den Händlern zu tun. Denn Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig und dürfen nichts ohne Zustimmung oder Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter kaufen (weder Pfefferspray noch Lolli)!
Ein Pfefferspray kann natürlich - soweit es nicht schon von vorneherein als Waffe eingestuft ist (CS Gas bspw.) - nie zur Waffe werden, das sieht das Gesetz nicht vor, allerdings kann es immernoch ein gefährlichen Werkzeug sein und unterfällt somit verschiedenen Strafnormen (bspw. §224 StGB Gefährliche Körperverletzung). Damit will ich sagen, dass man natürlich ein Tierabwehrspray als Nichtwaffe möglicherweise in die Schule mitnehmen kann, aber wenn man es einsetzt, kann man auch so bestraft werden, als hätte man eine Waffe dabei gehabt.
Und ja, Notwehr darf man auch mit Pfefferspray benutzen. Wenn man aber bereits öfters in der Schule gemobbt wurde und sein Pfefferspray in der Tasche griffbereit hält und sich in eine Gefahrenlage begibt, dann kann man einem einen gewisse Anstiftung des Täters, gegen den man Notwehr begehen möchte, sehen.
Das gefährliche Werkzeug ist aber nur in Bezug auf vorsätzliche Straftaten bei Körperverletzung und Raub interessant. Es würde also nur zur Anwendung kommen, wenn die Notwehr nicht rechtens war. Bei Auseinandersetzungen unter Schülern vielleicht zu unterstellen. Der Fragesteller wollte aber nur wissen, ob er und was er mitnehmen darf oder nicht. Mit einem gefährlichen Werkzeug kannst du dann nicht argumentieren, denn das kann jeder Gegenstand sein mit dem eine Tat begangen wurde und wo die Beurteilung erst im Nachhinein erfolgt. Wenn Waffen verboten sind, dann sind Reizstoffsprühgeräte auch mit erfasst. Nicht erfasst ist ein legales Pfefferspray, da dies NUR ein Tierabwehrmittel sein kann.
Der ganze Rattenschwanz, der bei einem Einsatz bei vermeintlicher Notwehr mit dran hängt, habe ich ja schon in der Antwort von mir angedeutet.
Das habe ich ja schon in meiner allerersten Antwort gesagt: Die Notwehr kann ein großes Problem werden, wenn ich mit Vorsatz ein Pfefferspray in die Schule mitnehme. Somit ist es sehr wohl interessant, ob ich ein gefährliches Werkzeug dabei habe.
Außerdem: Wenn ich mich mit einem Pfefferspray wehre, wird zuerst geprüft, ob es eine gefährliche Körperverletzung ist. Das ist zweifellos wohl zu bejahen. Möglicherweise, wenn es ganz blöd läuft, kann es sogar eine schwere Körperverletzung sein, wenn der Andere das Augenlicht verliert, etc.
Sobald das festgestellt wurde, dass das Körpverletzung war (bzw. gefährlich oder schwer oder beides), wird geprüft, ob Notwehr die Sache rechtfertigen könnte. Und da muss man überlegen, ob ein Pfefferspray das mildeste Mittel war. Wenn jetzt jemand schwer verletzt wurde, dann ist das fraglich.
Es kommt nämlich immer zuerst der Tatbestand (Körperverletzung) dran und dann die Rechtfertigung.
Ein Pfefferspray umfasst laut Wortlaut sowohl Reizstoffsprühgeräte als auch Tierabwehrsprays. Ein legales Pfefferspray kann auch ein Reizstoffsprühgerät sein - es gibt da verbotene und erlaubte - daher kann man nicht sagen, dass jedes erlaubte Pfefferspray keine Waffe ist und somit nicht erlaubt.
Alles richtig. Und: Ein Pfefferspray auf dem Tierabwehrmittel steht, ist keine Waffe, etwas anderes dürfte der Fragesteller auch nicht erwerben oder besitzen.
Na, dann sind wir uns doch jetzt einig, oder?
Worauf ich nur hinauswill: Pfefferspray ist ein Überbegriff, der sowohl Tierabwehrmittel als Nichtwaffen als auch Reizstoffsprühgeräte als Waffe, umfassen kann, deswegen darf er pauschal kein Pfefferspray in die Schule mitnehmen.
Passt das so? ;-)
Nach meiner Meinung nicht ganz. Gerade wegen der Unterschiede kann man es nicht pauschalisieren. Weiterhin wird man als Privatperson nicht legal an ein Pfefferspray kommen, was kein Tierabwehrmittel ist. Daher ist es eher pauschal so, dass er von Gesetzeswegen eins haben darf. In der Schule kann es ihm aber immer abgenommen werden und wenn er nicht gut argumentieren kann, dann wird er auch Nachteile dadurch haben. Aber das haben wir ja schon alles erörtert. :-)
Eben: Wenn ich sage, kein Pfefferspray in die Schule, schließe ich damit auch das Tierabwehrspray aus, obwohl es erlaubt wäre - meinetwegen. Effekt: Er nimmt kein Pfefferspray an die Schule - no problem!
Aber ich kann nicht sagen: Pfefferspray ist erlaubt, weil damit würde ich das Reizstoffsprühgerät miteinschließen. Effekt: Er würde möglicherweise eine Waffe mit in die Schule nehmen und gegen die Regeln verstoßen. Ein sehr großes Problem.
Wenn er von seinen Eltern die Erlaubnis bekommen hat, das von ihnen gekaufte Tierabwehrspray in die Schule mitzunehmen, wenn solche Sprays nicht ausdrücklich verboten sind, dann kann man es ihm wohl eher nicht abnehmen, weil es sein Eigentum ist. Es sei denn natürlich, die Schule kann ihrerseits begründen, das sein Verhalten gegen die Schulordnung verstößt, auch wenn er nichts Verbotenes dabei hat.
Aktuelle Rechtsprechung:Pefferspray und Gaspistolen darf man Waffenscheinfrei zu Hause haben. Sobald man es mitnimmt ist dafür ein kleiner Waffenschein erforderlich.Wer das ohne tut,kann mit Geldstrafe belegt werden.Deshalb müssen bei Pfefferspray zur Tierabwehr ,ausdrücklich Tierabwehrspray stehen, dann entfällt die Waffenscheinpflicht.Das heißt aber auch das man es nicht gegen Menschen einsetzten kann.In den letzten Monaten häufen sich vorfälle in Schulen ,wo wahllos mit Pfeefferspray herumgesprüht wurde, mit bis zu 30 Verletzten ,die dann in Krankenhäusern behandelt werden mussten. In Aachen ist deshalb ein Schüler zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden,er musste den Einsatz der Polizei und der Rettungssanitäter bezahlen.
So viel Bullshit hier... Pfefferspray fällt unters WaffG, das ist richtig. WAFFENGESETZ nicht WAFFENSCHUTZGESETZ. Waffen braucht man nämlich außer vor dem Zugriff unberechtigter, vor niemandem zu schützen.
Dann geht es hier eindeutig um ein Tierabwehrspray. Das fällt verdammt nochmal nicht unter das Waffengesetz.
Den Rest sollte sich jeder denken können.
NEIN. Pfefferspray darf man offiziell nur für Tierabwehr nutzen. Wenn du dich in der Schule bedroht fühlst sprich mit deinen Lehrern.
Falsch!
Sehr schlau das unter jede Antwort zu schreiben ohne es zu begründen.
Siehe meinen Beitrag!!!!!!!!!!
Ich finde dein Verhalten trotzdem ziemlich affig. Der Beitrag selbst hätte gerreicht.
Und ich finde es affig, dass in diesem Forum ständig Leute auf gute Fragen sachlich falsche Antworten geben. ... Und hier war ausnahmslos jede Antwort falsch, darum konnte ich nicht anders...
Das nennt sich selbstverschuldete Unmündigkeit. Wer sachlich auf der sicheren Seite stehen will muss sich eben andere Quellen suchen.
Aber schön, dass Menschen wie du das nutzen können um sich zu profilieren.
Finde ich auch. Macht mir richtig Spaß :-)
Nein, Pfefferspray ist eine Waffe und du kannst ja auch nicht mit einer Schrotflinte in die Schule kommen und sagen die ist nur zur Notwehr. Wenn du dich bedroht fühlst sprich mit deinen Eltern oder einer anderen Person deines Vertrauens (zum Beispiel bester Freund oder vllt auch ein Lehrer).
Falsch!
Pfefferspray ist keine Waffe! !!
Wenn du ein Pfefferspray als Reizstoffsprühgerät gegen einen Menschen einsetzt, ist es sehr wohl eine Waffe!
Dementsprechend kann man nicht pauschalisierend sagen, dass ein Pfefferspray keine Waffe ist.
Das Pfefferspray müsste absolut ausdrücklich vom Händler/Vertreiber als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet werden, damit es seine Waffeneigenschaft verliert!
BTW: Minderjährige dürfen erst ab 14 Jahren ein Pfefferspray mit sich tragen, kaufen dürfen sie es erst ab 18 oder mit Genehmigung der Eltern!