Ebay (kl.-Anzeigen) - wann ist ein Kaufvertrag bindend?

6 Antworten

Grundsätzlich spricht viel dafür, dass schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt allerdings vom Wortlaut Eurer Nachrichten ab. Entscheidend dürfte sein, ob Ihr einen Termin vereinbart habt um die Ware zu besichtigen oder um das Geschäft abzuwickeln und die Ware gegen Geld zu übergeben. Deine Unterschrift ist für die Wirksamkeit eines Vertrags jedenfalls nicht erforderlich.

Sollte aufgrund der Nachrichten ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf Bezahlung und Abnahme der Sachen (§ 433 Abs. 2 BGB).

Allerdings dürfte es sich in der Tat wohl nur um ein Druckmittel handeln, das für immer eins bleiben wird. Der Verkäufer kann die Sache nämlich schneller verkaufen als das Geld von Dir einklagen.

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Dies kann selbst am Telefon geschehen. Bindend ist der Kaufvertrag daher schon. 

Problem bei mündlich abgeschlossenen Kaufverträgen ist aber immer, dies im Zweifel nachweisen zu können.

rlstevenson  26.09.2016, 17:20

Problem bei mündlich abgeschlossenen Kaufverträgen ist aber immer, dies im Zweifel nachweisen zu können.

Eben. Und ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Quasi-Verkäufer tatsächlich einen Anwalt mit solchem Pillepalle bemüht.

SerenaEvans  26.09.2016, 17:24
@rlstevenson

Das fand jedoch nicht mündlich statt. Mit den Nachrichten, die geschrieben wurden, kann man es ziemlich einfach nachweisen. Falls man es will.

Wann lernt ihr es endlich mal?

eBay Kleinanzeigen ist für lokale Deals. Man macht einen Termin aus, trifft sich und dann wird Ware gegen Bares getauscht. Und Ende.

Alles andere ist Dummheit, egal von welcher Seite.

Und - es gibt keine rechtsfreien Räume. Lernt das.

troublemaker200  26.09.2016, 17:50

Sehr richtig!!!! Danke für die Antwort

uni1234  26.09.2016, 18:40

trotzdem beantwortet die Antwort die Frage nicht...

OnkelSchorsch  26.09.2016, 20:20
@uni1234

Doch. Antwort steht da; " …es gibt keine rechtsfreien Räume …".

Erwachsene begreifen das, so wie generell Leute, die intellektuell dazu fähig sind, übers Internet Geschäfte abzuwickeln.

Wer das nciht begreift, soll es lassen..

Du hast Dich moralisch nicht korrekt benommen, justitiabel ist das aber noch lange nicht. Erfahrende Kleinanzeigenschalter wissen, dass erst bei Bezahlung der Kauf vollzogen ist und dass jegliche Zusagen im Zweifel null und nichtig sind.

uni1234  26.09.2016, 18:42

Sorry aber das ist einfach mal mega falsch. Die Bezahlung hat nichts mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags zu tun. Wenn hier ein Kaufvertrag bestand, dann hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises und Abnahme der Ware.

rlstevenson  26.09.2016, 20:44
@uni1234

 Die Frage ist, ob das Bekunden der Absicht, eine Ware zu kaufen, bereits einen gültigen Vertrag darstellt.

Ich habe zwar geschrieben, dass ich den Artikel kaufen möchte aber erst in einer Woche.

Es ist schon ein Unterschied, ob man schreibt "ich möchte kaufen" oder "hiermit kaufe ich".

Auch im Geschäft ist die Äußerung "Ich möchte gerne einen Rasenmäher kaufen" noch nicht ein mündlich geschlossener Kaufvertrag, sondern nur eine Absichtserklärung.


PeterBlumenkohl 
Beitragsersteller
 30.09.2016, 11:49
@rlstevenson

Ich habe diesen Verkäufer bei der Polizei gemeldet und diese haben tatsächlich einpaar ungereimtheiten feststellen können. Aus Datenschutzgründen durfte ich nicht mehr erfahren.

Aber das spricht für sich.

Außerem habe ich von dem Beamten am Telefon erfahren, dass man "bei Ebay im Chatverlauf alles mögliche schreiben kann.

Ein Kaufvertrag ist es dann aber noch lange nicht. Nur dann wenn jemand Geld oder Ware schickt."

Das heißt für die Zunkunft und für alle die es wissen möchten: Wer solche Drohungen verfasst hat keine Ahnung und ist dubios!

rlstevenson  30.09.2016, 12:48
@PeterBlumenkohl

Danke, das bestätigt meine Vermutung. Wäre ja auch zu dumm, wenn man sich mit der Äußerung "dies würde ich gerne kaufen" bereits zu einem Kauf verpflichten würde!

PeterBlumenkohl 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 17:14

Danke.

Kann ich da auch sicher sein? Woher hast du dein Wissen?

vg

Natürlich ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Ich zitiere aus Deiner Frage: "Ich habe zwar geschrieben, dass ich den Artikel kaufen möchte aber erst in einer Woche." Du hast sogar einen Termin angegeben bei Deiner Kaufzusage. Selbst wenn Ihr nur telefoniert hättet, wäre der mündlich geschlossene Kaufvertrag gültig:

http://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529

Theoretisch könnte Dich der Verkäufer zivilrechtlich zur Erfüllung des Kaufvertrags zwingen.

uni1234  26.09.2016, 18:59

So ganz klar wie Du das darstellst ist das nicht. Einerseits gibt es die Möglichkeit einer aufschiebenden Befristung mit der Folge, dass der Kaufvertrag erst "in einer Woche" zustande gekommen wäre. Andererseits gibt es die Möglichkeit die Aussage zu verstehen, dass man erst vor Ort konkrete über das Zustandekommen eines Kaufvertrags reden wollte.