Ist das Leistungskreditbetrug?

Email  - (Facebook, Polizei, Werbung) Email von ihm  - (Facebook, Polizei, Werbung)

5 Antworten

Nimm dir einen Anwalt.
Das klingt für mich nach einer geübten Betrugsmasche.

Speichere alle Chatverläufe (Screenshots), Mails und alle Unterlagen die du dazu hast.
Nach erster Sichtung der Rechtslage kam kein Vertrag zustande, weswegen du auch nicht hättest zahlen müssen.

In dem diese Werbe-Firma ohne deine Erlaubnis Bilder hochgeladen hat, begeht sie sogar einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetzt.

tinalisatina  09.08.2017, 15:17

Nach erster Sichtung der Rechtslage

Wie konntest Du das sichten? Hast Du den Chatverlauf, weißt Du mehr als hier im Posting steht?

HeroHeel  09.08.2017, 15:18
@tinalisatina

Nach der ersten Sichtung der Rechtslage zum Thema "Verträge und deren Rechtskräftigkeit". Ist leider ein leidliches Thema meines Berufslebens...

tinalisatina  09.08.2017, 15:53
@HeroHeel

Na ja, ich meine nur, weil Du ja eben gerade die Unterlagen nicht hast. Deshalb wundere ich mich.

Ansonsten gebe ich Dir Recht, vielleicht nicht Betrug, eher Bauernfängerei.

tinalisatina  09.08.2017, 15:58
@tinalisatina

Apropos: Der Anwalt könnte in dem Fall teurer sein als die 360 Euro.

HeroHeel  09.08.2017, 15:59
@tinalisatina

Und wenn er zahlt, macht der Kerl das bei jemand anderen wieder...

tinalisatina  09.08.2017, 16:25
@HeroHeel

Ja. Aber wenn er nicht zahlt, dann zahlt er evtl. mehr. Und keiner dankt es ihm.

Puh, hier kommen zwei zusammen ...

Also, so einfach, wie Du das darstellt, ist das nicht. Denn

Wie gesagt es besteht kein Vertrag nur das aus Facebook

Für mich besteht hier schon einer, denn

Also habe ich ihn gesagt ich gebe ihn 1 Monat später erstmal eine
Anzahlung.

und

Kurz vor Zahlungstermin habe ich ihn gesagt das ich es  um 1
Monat verschieben will

und

Am Telefon hatten wir drüber geredet das ich ihn Die Beiträge und Bilder schicke für die er Werbung macht.

Das sind eigentlich klare Aussagen, dass hier schon Verabredungen getroffen wurden. Für einen gültigen Vertrag braucht es nunmal keine Unterschrift und auch keine Anzahlung. Dazu kommt noch, dass Du geschrieben hast

und ihn gesagt das ich das nicht möchte und das alles stornieren will

Wenn es keinen Vertrag gibt, dann kann man auch keinen stornieren. Ich denke, dass aus dem Chatverlauf schon irgendwo die Zustimmung herauszulesen sein wird.

Die Frage ist jetzt echt, was machen? Willst Du das Risiko eingehen und Dich auf einen Prozess einlassen. Evtl noch mit den Kosten für Deinen Anwalt? Oder einfach mit dem Typ einigen, immerhin hat er Dinge hochgeladen, für die er keine Berechtigung hat. Abgesehen davon, dass seine Emils nicht gerade von einer besonderen Professionalität zeugen. Wobei man dann noch schauen muss, was da für Beleidigungen von Deine Seite kamen ...

mrglatze 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:18

Wenn du möchtest kann ich dir den Chat zeigen und dann kannst du ja beurteilen.

tinalisatina  09.08.2017, 15:56
@mrglatze

Das würde Dir nichts helfen, da ich keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen darf. Wie gesgt: Nach dem, was Du da geschrieben hast, würde ich eher dazu tendieren, DASS ein vertrag zustande gekommen ist.

Mir wäre das Risiko einer Klage zu hoch. Klar kannst Du abwarten, ob überhaupt was kommt. Dein Vertragspartner ist auf alle nicht ganz koscher. Aber vor Gericht und auf hoher See ...

Nicht einschüchtern lassen ! Das mit der Anzeige ist völliger Quatsch, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt.

Ich würde dem Gegner folgendes schreiben (Einschreiben mit Rückschein).

... Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, .... aufgrund welcher Vereinbarung Sie für mich tätig geworden sind ... was Gegenstand dieser Vereinbarung war ...  wann diese Vereinbarung getroffen wurde ... Ohne diese Angaben betrachte ich Ihre Rechnung als gegenstandslos.

Damit bringst Du ihn erst mal in die Beweispflicht. Dann einfach seine Antwort abwarten. Sollte ein Mahnbescheid kommen, diesen auf jeden Fall als unbegründet ablehnen.

lass dich doch nicht veräppeln, was der droht, ist ja fast schon Nötigung. Du hast keinen vertragsverbindlichen Auftrag erteilt, und er hat keine Leistung erbracht. Punkt. Du schreibst ganz kurz: Sie haben von mir keinen Auftrag erteilt bekommen, sondern eine unverbindliche Anfrage. Auch haben Sie keine Leistung erbracht. Ihre Honorarforderung weise ich als unbegründet ab und weitere drohende Anschreiben Ihrerseits behandle ich als Nötigung nach §240 StGB."

Der wird sich schwer hüten, jetzt auf so ner dünnen Eisfläche nen teuren Tanz vor Gericht aufzuführen.

mrglatze 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:20

Also nicht wegen Nötigung er will mich ja anzeigen wegen Leistungskreditbetrug.

tinalisatina  09.08.2017, 15:54
@mrglatze

@mrglatze. Nein, ich meinte nicht Dich, ich meinte suziesext1237, die da etwas von Nötigung schreibt.

tinalisatina  10.08.2017, 08:34
@suziesext1237

@suzie dingens. Lass Dir das doch mal von jemand ganz langsam erklären, wenn Du schon das selbst von Dir verlinkte Beispiel nicht verstehst bzw. ganz unterschiedliche Ausgangssituationen miteinander vergleichen willst.

mrglatze 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:20

Seit heute morgen

mrglatze 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:13

Okey Dankesehr für die Antwort du rettest mir die Laune 😜

tinalisatina  09.08.2017, 15:19

Seit wann ist die Drohung mit einer Anzeige Nötigung?

Also hier kommen m.E. drei Bereiche zusammen:

A) Euer Vertrag

B) seine Leistung

C) die Anzeige

A) ist relativ klar: Du hast bei ihm bestellt, er hat angenommen. Daraus folgt, dass ihr einen Vertrag habt. Und da es einen Termin gab und Du nicht gezahlt hast steht ihm grundsätzlich das Geld zu, auch inklusive Mahngbühren.

B) was für Bilder hat er verwendet? Woher hat er die und wie und wo hat er sie benutzt? Das woher ist vor allem Wichtig weil sich die Frage stellt: Wer hat die Rechte daran?

Was wäre Euerem geschlossenen Vertrag zufolge denn die Leistung gewesen, die er erbringen soll?

C) die Strafanzeige ist an dieser Stelle relativ unüblich und nicht sonderlich sinnvoll. Aber der Weg zum Anwalt dürfte richtig sein. Was Dir eher droht sind zivilrechtliche Schritte: der letzte Kunde, der mich nicht bezahlen wollte hat 2,5 Dach gezahlt: an mich, meinen Anwalt und den Gerichtsvollzieher.