Ist das gesetzlich korrekt (Schweiz)?
Hallo zusammen,
ich habe einen Schrebergarten mit einem Taubenhäuschen (alles nach Norm und Gesetz). Auf diesem Areal gibt es noch einen Mann, der ein Taubenhäuschen hat. Er ist aber schon ein paar Jahre länger da. Letztens kam die Gemeinde auf mich zu und sagte mir ich darf das Taubenhäuschen nicht länger behalten und muss es abbauen und die Tauben müssen weg von dem Garten. Nun ist es so, dass der andere Mann dies nicht tun muss, da er schön länger da ist und schon etwas älter ist usw. Ist das gesetzlich erlaubt? Heute Nachmittag gehe ich auf die Gemeinde und rede mit Ihnen. Was für Gesetze gibt es welche ich für meine Argumentation nutzen kann?
2 Antworten
Salue
Das beste Argument dürfte es sein, wenn du auf die Taubenhaltung Deines Nachbar hinweist. Grundsätzlich gilt ja das Gebot, das alle gleich behandelt werden müssen.
Pech hast Du jedoch dann gehabt, wenn der andere seine Taubenhaltung vor einem bestimmten Datum (altrechtlich) gegründet hat, währen Du unter ein neues Tierhaltungs- oder Quartiergesetz fällst.
Die Gemeinde wird diese entweder stichhaltig erklären können oder Du hättest dann die Möglichkeit, den Beschluss anzufechten.
Es freut mich wenn was Intelligentes bei der Abklärung herauskommt.
Tellensohn
Mit dem Blödsinn musst auch nicht kommen! Die BV hat in der Schweiz einen total anderen Charakter als in Deutschland. Und ich glaube auch nicht, dass du an den obersten Präsidenten der Schweiz , nämlich den Nationalratspräsidenten wenden solltest.
Zuerst gilt mal die Püntordnung. Ich nehme an, dort ist normalerweise auch festgehalten, ob und wie Tiere gehalten werden dürfen.
Also ein rein zivilrechtliches Problem, zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn der Vermieter die Gemeinde ist.
Meistens steht im Mietvertrag, dass die Püntordnung ein Teil des Vertrages ist. Sollte dort alo die Tierhaltung nicht erlaubt sein, stehst du auf verlorenem Posten. Warum der Alte Tauben halten darf, muss dich dann nicht interessieren. Womöglich hat er vor Jahren eine Erlaubnis bekommen.
Werde hier antworten was sie gesagt haben
Da hast Du gut argumentiert und das wird denen in der Gemeinde noch ein wenig "de Grind verläse".
Der Antrag, dass das Taubenhaus weg muss, dürfte ja von einem Einwohner stammen, der sich an den Tauben stört. Derjenige hat aber nicht mitbekommen, dass auch der Nachbar Tauben hat. Ich interessiert mich dafür, was bei der Geschichte rausgekommen ist. Es wäre also nett, wenn Du mal Zeit hast und mir ein kurzes "Feedback" gäbst.
Es grüsst Dich aus dem Mittelland
Tellensohn
Ausschlaggebend sind die Statuten des Schrebergartenvereins: Normalerweise verbieten diese die Tierhaltung. Ausserdem sind nicht alle Bauten erlaubt.
Möglicherweise ist in Ihrem Fall die Gemeinde der Verpächter. Auch in diesem Fall haben Sie sich an den Pachtvertrag zu halten.
Sie haben mich an den obersten Präsidenten verwiesen mit der Bitte, eine schriftliche Stellungnahme zu schreiben. Sie machte einen schockierten Eindruck als ich mit den Artikeln der Bundesverfassung argumentierte...