Darf das Bundesheer einen Haarschnitt erzwingen?
Hallo liebe Freunde.
Mein kleiner Bruder ist vorgestern beim Herr eingerückt, muss quasi seinen Grundwehrdienst ableisten und hat gestern seinen gesamten Kopf auf 12mm rasiert bekommen.
Das wollte er natürlich nicht, da er mit seiner längeren Frisur seine Geheimratsecken bedecken kann und sich damit nicht unwohl fühlt.
Die Haare waren jetzt nicht besonders lang, lediglich Lockig oben mit Undercut. Es heißt die Haare dürften die Stirn nicht bedecken, und die Uniform nicht berühren, bei ihm scheint es die Stirn gewesen zu sein.
Als angehender Jurist weiß ich zumindest dass das Erzwingen eines Haarschnitts oder das Abschneiden der Haare gegen den Willen des Betroffenen eine Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB, darstellt.
Nun gilt für die Soldaten des ÖBH jedoch nicht nur das ABGB, sondern auch das Wehrgesetz, wo mein Wissen nun an seine Grenzen stößt:
Welches dieser beiden Gesetze ist dem anderen übergeordnet?
Klar, hätte er als Alternative den Zivildienst auch wählen können, was mit Sicherheit auch die Antwort einiger von euch sein wird - „denn wenn er seine Haarpracht behalten möchte, dann muss er eben drei Monate länger dienen“ - aber meines Erachtens nach fällt das dann wieder in die Kategorie der Nötigung.
Welches Gesetz rechtfertigt nun die Handlung des Heeres, wenn das Tragen des Helmes bei der Haarlänge meines Bruders definitiv keine Beeinträchtigung dargestellt hätte, ihm seine Haare unverhältnismäßig kurz abzuschneiden?
Ich war selbst beim Heer und es gab Kameraden die definitiv längere Haare als er hatten. Offensichtlich liegt die Entscheidung darüber dann aber im Ermessen des Vorgesetzten (?) was als passend bzw. unpassend eingestuft wird…
Dann kann man aber auch kein allgemein rechtsgültiges Gesetz daraus Formen.
Wenngleich nun kein Anspruch besteht, wüsste ich einfach gerne aus Interesse, wie da die gesetzliche Lage aussieht. Das Wehrgesetz in Österreich ist nämlich kein sonderlich ausführlich geschriebenes Buch, sodass beispielsweise auf Details bezüglich Haarschnitt nicht eingegangen wird.
Freue mich auf eure Antworten.
LG
2 Antworten
In D ist beim Bund die Begründung für die freie Stirn seinerzeit gewesen dass der sichere/dichte Sitz der ABC-Schutzmaske gewährleistet sein muss, ohne vorher ein Haarnetz auszupacken, die Bürste oder das Gel.
Lebst du in Deutschland, oder wo? Weil nen Zwang zum "Wehrdienst" gibt es nicht bei uns.
Als ich beim Bund war, sollte ich mir auch die Haare abrasieren, weil die zu lang waren, allerdings habe ich auch nen Wisch unterschrieben, dass ich damit einverstanden bin.
Oh hab ich nicht gesehen, bzw überlesen.
Österreich. Bei uns gibt es meines Wissens nach keinen Wisch zum Unterschrieben.
Ok, aber dann hätten die einen aufsetzen können, dass er damit einverstanden ist. Denn, einfach die Haare abrasieren ohne Alternative...das wäre wohl in der Tat Körperverletzung. Wenn dem nicht so ist, darf man mich gerne korrigieren.
ÖBH = Österreichisches Bundesheer