Mit Rollstuhl im öffentlichen Nahverkehr-Bus...Erfahrungen/Gesetze gesucht
Hallo,
mein Mann bekommt im Mai endlich seinen Rolli. Heute musste er zum Neurologen und wir sind mit dem Bus gefahren (mein Mann schafft das zwar beschwerlich und nur mit seinem Gehstock)
Wir haben beobachtet im Linienbus, das dort 1 Kinderwagen stand und ein Postbote mit seinem Briefewagen.
Überlegung-weil in Kürze für uns relevant: wenn mein Mann jetzt an einer Bushaltestelle auf den Bus wartet-weil er ja mitfahren möchte- und der Bus ist ziemlich voll, auch die Abstellplätze für den Rolli,--- muss er dann (event. längere Zeit )warten , bis ihn endlich ein Bus mitnimmt?? Das könnte ja kein Vergnügen werden, im Rolli-bei Regen-4 Busphasen abwarten-um dann, wenn es endlich möglich ist mit zu fahren. Oder das wohlmöglich im Winter? Dann gefriert er bestimmt, und er wird-weil Fahrausweis vorhanden von den Stadtwerken vom Bürgersteig gekratzt
Hat er irgendwie ein Recht auf Mitnahme??
7 Antworten
Also ein Rollstuhl geht definitiv VOR einen Kinderwagen! Das heißt: Wenn jetzt an der gleichen Haltestelle ein Kinderwagen und ein Rollstuhl stehen und aber nur noch Platz für einen ist, hat der Rollstuhlfahrer IMMER Vorrecht! Und darauf muss man sich auch behaupten und notfalls auch mal andere Leute zurechtweisen! Wenn aber jetzt die mittlere Fläche des Busses schon voll ist dann muss der Rollstuhlfahrer natürlich warten, man darf schließlich niemanden einfach so aus dem Bus werfen. Die genannten Regeln gelten bei jedem Wetter und überall. MfG
Blödsinn
Ein paar Vorschriften aus der Verordnung über die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen:
§ 3 (2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
5. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten
§ 5 (2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
Wenn ich diese Vorschriften zusammen lese, könnte der Busfahrer das Fahrzeug für "besetzt" bezeichnen und man darf gar nicht erst hinein. Ansonsten kann das Betriebspersonal Plätze zuweisen, womöglich kann man das auf den Rollstuhlplatz ummünzen, allerdings gibt es an dieser Stelle keinen Vorrang von Rollstuhlfahrern vor Kinderwägen.
Zunächst empfehle ich, dass man immer möglichst "dominant" auftritt. Wenn man also in den Bus möchte, laut sagen, dass man bitte Platz schaffen soll. Dann auch den Busfahrern bitten zu helfen. Alles immer höflich aber bestimmt.
Und falls man tatsächlich nicht mitgenommen wird, auf jeden Fall eine Beschwerde bei dem Busunternehmen einreichen.
nach MEINER erfahrung(ich bin e-rollifahrer) gibt es bei geeigneten bussen KAUM probleme: wie auch als fußgänger muß man sich eben mit den gegenheiten einfach arrangieren, also bei größerem andrang an geräten(rollis,rollatoren, kinderwagen) muß man halt mal etwas flexibel sein und nach ansage oder durch hilfe anderer etwas herumrangieren, dass so viele leute (apparate) wie möglich, halbwegs sicher stehen können. in den verkehrsmitteln des schienenverkehrs (bundesbahn oder private bahngesellschaften) ist es oft so, dass die züge eine faltbare rampe an bord haben, die bei bedarf angelegt werden kann. für die fernstrecken ruft man die "mobilitätszentrale" der DB an und teilt denen mit, wann man von wo nach wo fahren möchte. dann steht rechtzeitig ein db-mitarbeiter mit einer mobilen großen rampe bereit und hilft beim ein-aus-und umsteigen.
Der vorgesehene Platz im Bus (meist der Mitteleinstieg) muss vom Fahrpersonal von Fahrgästen "freigemacht" werden. Allerdings haben bereits im Bus befindliche Personen mit Rollstuhl oder ein Kinderwagen Vorrang und dein Mann muss den nächsten Bus (ohne Rollstuhl oder Kinderwagen) abwarten. Befindet sich auf dem vorgesehenen Platz (oft mit + ausgeschildert) für Rollstühle oder Kinderwagen nur Personen (ohne Behinderung), ist der Busfahrer verpflichtet, deinem Mann den erforderlichen Platz freizumachen.
Also ich denke gegen einen Kinderwagen werdet ihr nichts unternehmen können. Ansonsten habe ich als Betreuer nie lange gewartet Platz war immer irgendwie. Der Busfahrer senkt den Bus ab und gegebenenfalls kommt eine Rampe zum Einsatz genauso in der ubahn und sbahn. Als Rollstuhlfahrer habt ihr aber auch Recht auf einen Krankentransport bei wichtigen Fahrten. Für den Rest gibt es glaube ich kein gesetzt aber da lege ich mich nicht fest.