Wer zahlt Kleidung bei umgangsberechtigtem?
Hi Frage Gemeinde, Also wenn das Kind sich beim Umgangs berechtigten jedes zweite Wochenende und zusätzlich einen Nachmittag die Woche aufhält. wer muss die Kleidung Schuhe ect. bezahlen für diese Zeit.
Beide sind Harz 4 Empfänger.
und bitte keine Ratschläge was gut fürs Kind wer usw brauche nur mal ne rechtliche Auskunft was gesetzlich vorgesehen ist.
die Klamotten bezahlt nämlich der andere Elternteil die ganze zeit wo das Kind auch lebt auch für den anderen Haushalt.
danke
11 Antworten
Derjenige, der die Leistungen für das Kind erhält. Darin sind Beträge für Kleidung enthalten.
Auch wenn mal Unterhalt gezahlt werden sollte, derjenige der den Unterhalt erhält ist verpflichtet, für die Kleidung zu sorgen.
Der Umgangselternteil muß keine Kleidung kaufen.
Rechtlich gesehen muss der jenige die klamotten bezahlen bei dem das kind lebt, er bekommt auch das kindergeld und unterhalt von der anderen Person
Derjenige, bei dem das Kind gemeldet ist, bekommt Hartz 4 rest. Unterhaltvorschuss und Kindergeld. Davon ist die Kleidung zu bezahlen.
Für diese Zeit benötigt das Kind nicht extra neue Klamotten und wenn neue Klamotten erwünscht werden, dann muss derjenige zahlen,der die Klamotten haben will. Man bekommt ja auch für die Zeit wo das Kind bei dem anderen Elternteil ist kein Kostgeld oder Unterhalt.
Bekommt derjenige, wo das Kind in der Regel lebt, nicht auch Unterhalt vom anderen Teil?? Sicher wird es so sein und der Unterhaltsempfänger ist dann auch für die Kleidung zuständig..was für eine Frage
der betreuende elternteil zahlt die kleidung allein und hat diese dem umgangselternteil in genügender anzahl mitzugeben.
ne vom amt weil beide harz 4